Honorarkürzung bei Psychotherapeuten vorerst gestoppt
Honorarkürzung bei Psychotherapeuten gestoppt

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die geplante Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Eilverfahren vorerst gestoppt. Der Beschluss ist rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Entscheidung betrifft die sofortige Vollziehung der umstrittenen Kürzung.

Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt. Das Gericht gab dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz statt. Wann in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen. Die KBV hatte gegen den Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses geklagt, der die Honorarabsenkung um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 vorsah.

Proteste und wirtschaftliche Auswirkungen

Die geplante Kürzung hatte bundesweite Proteste ausgelöst. Psychotherapeuten befürchteten Einkommenseinbußen und eine Verschlechterung der Versorgungslage. Zugleich wurden Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erklärte, dass sich in der Summe eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr ergebe. Die Kürzungen sollten die Krankenkassen entlasten, doch Kritiker warnen vor längeren Wartezeiten und höheren Folgekosten.

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Methodische Bedenken des Gerichts

Das Landessozialgericht begründete die Aussetzung unter anderem mit methodischen Bedenken an den Berechnungen, auf denen die Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses beruhte. Eine formelle Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine rechtlichen Beanstandungen ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß. Das Gericht sah jedoch Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Methodik, die eine sofortige Vollziehung nicht rechtfertigen.

Reaktionen und Ausblick

Die KBV begrüßte die Entscheidung. „Das Gericht hat unsere Bedenken bestätigt“, sagte ein Sprecher. Die GKV zeigte sich enttäuscht, betonte aber, dass man das Verfahren abwarten werde. Der Beschluss gilt bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache. Branchenexperten rechnen mit einer längeren Rechtsstreitigkeit, die die Honorarsituation der Psychotherapeuten bis auf Weiteres stabilisiert.

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