Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Eilverfahren vorläufig gestoppt. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurde die sofortige Vollziehung der Kürzung ausgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt. Wann in der Hauptsache entschieden wird, ist noch offen.
Hintergrund der Kürzung
Ein zuständiges Gremium des Gesundheitswesens, der erweiterte Bewertungsausschuss, hatte eine Honorarabsenkung um 4,5 Prozent zum 1. April beschlossen. Gleichzeitig wurden Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erklärte, dass sich in Summe für dieses Jahr eine Senkung von 2,3 Prozent ergebe. Die Kürzung hatte bundesweite Proteste der Psychotherapeuten ausgelöst.
Gerichtliche Bedenken
Das Landessozialgericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs unter anderem mit methodischen Bedenken gegen die Berechnungen, auf denen die Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses beruhte. Eine formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine rechtlichen Beanstandungen ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß.
Die geplanten Kürzungen in der Psychotherapie sollen die Krankenkassen entlasten. Kritiker argumentieren, dass sie Leid verschärfen, Wartelisten verlängern und die Folgekosten in die Höhe treiben. Ein SPIEGEL-Kommentar von Heike Le Ker bezeichnete die Sparpolitik als kontraproduktiv und warnte vor negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Patienten.



