Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge zweier Oppositionsabgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket abgewiesen. Wie das Gericht mitteilte, blieben die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Erfolg. Damit kann das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie geplant am Freitag im Bundestag zur Abstimmung gebracht werden.
Hintergrund der Eilanträge
Zwei Bundestagsabgeordnete von Grünen und Linken hatten sich jeweils mit Eilanträgen an das höchste deutsche Gericht gewandt. Sie kritisierten das eilige Gesetzgebungsverfahren als unzulässig. Die Regierungskoalition hatte demnach nur wenige Tage vor der geplanten Abstimmung 278 Seiten mit Änderungsanträgen vorgelegt. Die Abgeordneten sahen dadurch ihre parlamentarischen Rechte verletzt und forderten eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Inhalt des Spargesetzes
Das von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Paket soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 von stark steigenden Milliardenausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Vorgesehen sind unter anderem Begrenzungen der Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche. Für Patientinnen und Patienten bedeuten die Maßnahmen Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sowie höhere Zuzahlungen für Medikamente.
Politische Einordnung
Das umstrittene Spargesetz reiht sich in weitere Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition ein, mit denen die Regierung zum Sommer ihre Handlungsfähigkeit demonstrieren und das Wirtschaftswachstum ankurbeln will. Nach dem Plan der Koalition soll das Gesetz morgen im Bundestag beschlossen werden und unmittelbar danach in den Bundesrat gehen, der an diesem Tag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt.
Kritik aus der Opposition
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen äußerte sich am Mittwoch nach Beratungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages kritisch: „Man habe die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt.“ Er wolle daher von Karlsruhe überprüfen lassen, ob „in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist“. Kurz darauf kündigten auch Linke und AfD an, Karlsruhe anrufen zu wollen. Ein Antrag der AfD war nach Angaben des Gerichts jedoch nicht eingegangen.
Präzedenzfall Heizungsgesetz
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Eilantrag aus Karlsruhe die Verabschiedung eines Gesetzes vor der Sommerpause ausbremsen sollte. Im Sommer 2023 hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem solchen Antrag das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz der damaligen Ampel-Regierung gestoppt. Er argumentierte, den Abgeordneten sei für die Beratung zu wenig Zeit geblieben. Am 23. Juli – etwa drei Jahre nach dem Eilantrag – entscheidet das Gericht über den Fall im Hauptsacheverfahren.
Ausblick
Die Ablehnung der Eilanträge ebnet den Weg für die Abstimmung am Freitag. Acht Bundesländer hatten zuvor bereits ihre Ablehnung der Krankenkassenreform von Ministerin Warken signalisiert. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz nach der Sommerpause noch weiteren rechtlichen Prüfungen standhalten muss.



