Milliardenloch in der Pflegeversicherung: Reformpläne von Gesundheitsministerin Warken
Die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor enormen finanziellen Herausforderungen. Einem neuen Reformkonzept von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zufolge müssen sich Heimbewohner, Gutverdiener und Menschen ohne Kinder auf zusätzliche Belastungen einstellen. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Milliardendefizite zu schließen und erneute allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Hintergrund der Reform
Das Ministerium hat einen Entwurf zur Abstimmung in der Regierung gegeben, der eine Kombination aus Ausgabenkürzungen und zusätzlichen Einnahmen vorsieht. Grund ist die sich weiter zuspitzende Finanzlage der Pflegeversicherung. Für das Jahr 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro prognostiziert. Ein zusätzlicher Risikopuffer aufgrund der schwachen Wirtschaftslage erhöht den Finanzbedarf auf insgesamt 11,2 Milliarden Euro, die durch das Gesetz gedeckt werden sollen.
Beiträge für Kinderlose steigen
Die letzte allgemeine Beitragsanhebung erfolgte Anfang 2025 um 0,2 Prozentpunkte. Derzeit liegt der Beitrag für ein Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose kommt ein Zuschlag von 0,6 Punkten hinzu. Dieser Zuschlag soll zum 1. Januar 2027 auf 0,7 Punkte erhöht werden, sodass der Beitrag für Kinderlose auf 4,3 Prozent steigt. Dadurch werden Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2027 erwartet. Zudem sollen Arbeitgeber künftig auch für Minijobber Pflegebeiträge entrichten müssen.
Gutverdiener stärker belastet
Analog zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch Gutverdiener stärker zur Kasse gebeten werden. Dazu wird die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Pflegebeiträge fällig werden, im Jahr 2027 angehoben. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Ausnahmen gelten für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern von Kindern mit Behinderungen, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie Personen im Regelrentenalter. Für alle anderen bisher mitversicherten Partner muss das beitragszahlende Familienmitglied ab 2028 einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen.
Entlastung für Heimbewohner: gestreckte Zuschläge
Viele Pflegebedürftige leiden unter stetig steigenden Eigenanteilen, da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Zur Entlastung gibt es gestaffelte Zuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer im Heim steigen. Geplant ist eine Streckung dieser Zuschläge: Der Eigenanteil für die reine Pflege soll nicht mehr in den ersten 12 Monaten, sondern in den ersten 18 Monaten um 15 Prozent gesenkt werden. Die höchste Entlastung von 75 Prozent greift künftig nicht mehr ab dem vierten Jahr, sondern sechs Monate später. Insgesamt sollen die Pflegekassen dadurch im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlastet werden.
Jährliche Anpassung der Pflegeleistungen
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen ab 2028 nicht mehr punktuell per Gesetz, sondern nach einem neuen Mechanismus angepasst werden. Vorgesehen ist eine jährliche Erhöhung entsprechend der Inflationsentwicklung, jeweils zum 1. Juli – ähnlich wie bei der Rentenanpassung. Dies soll helfen, den Anstieg der Eigenanteile abzufedern.
Verschärfte Einstufungskriterien
Eine Reform von 2017, die die Kriterien für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit erweiterte, gilt als wesentlicher Grund für den rasanten Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen auf über sechs Millionen. Nun sollen die Kriterien für Neueinstufungen enger gefasst werden, wie damals von Experten empfohlen. Das Ministerium betont, dass ein umfassender Bestandsschutz gilt: Niemand verliere aufgrund der neuen Schwellenwerte seinen anerkannten Pflegegrad.
Prävention und Vorbeugung
Der Entwurf sieht auch eine stärkere Vermeidung von Pflegebedürftigkeit vor. Für die Pflege zu Hause soll ein Anspruch auf professionelle „Pflegebegleitung“ eingeführt werden, um gesundheitliche Verschlechterungen frühzeitig zu erkennen. Beim leichtesten Pflegegrad 1 entfällt dafür der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat. Versicherte ab 60 Jahren erhalten zudem Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen speziell zu altersbedingten Erkrankungen.
Weitere Regelungen
Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige – diese Zahlungen sollen gekürzt werden. Ausgesetzt wird die Vorgabe, dass nur Heime Versorgungsverträge mit Pflegekassen abschließen dürfen, die Pflegekräfte nach Tarifvertrag oder ähnlich bezahlen. Hintergrund ist, dass stark gestiegene Löhne die Eigenanteile der Heimbewohner erhöhen. Zudem sollen die Kommunen von Sozialhilfezahlungen entlastet werden. In einem separaten Gesetz soll die Regel zurückgenommen werden, dass erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro auf das Vermögen von Kindern zurückgegriffen werden kann.
Reaktionen
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der auch die Pflegekassen vertritt, warnte: „Bei der Pflege brennt die Hütte.“ Der Entwurf enthalte einige Instrumente, mit denen das Löschen beginnen könne, sei aber unausgewogen zu Lasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlern. In der schwarz-roten Koalition zeichnen sich Debatten ab. Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis forderte, die parlamentarischen Beratungen zu nutzen, um die Reform finanziell tragfähiger und gerechter auszugestalten.



