München/Leipzig. Verbraucher, die von der einseitigen Vertragsänderung bei Amazon Prime betroffen sind, haben nur noch bis zum 9. Juni Zeit, sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen anzuschließen. Das Klageregister beim Bundesjustizamt wird an diesem Datum geschlossen.
Hintergrund ist die im Februar 2024 von Amazon ohne Zustimmung der Kunden eingeführte Änderung: Prime-Mitglieder mussten entweder Werbung akzeptieren oder zusätzlich 2,99 Euro pro Monat zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen reichte daraufhin eine Sammelklage ein. Im Erfolgsfall könnten Betroffene eine Entschädigung von 2,99 Euro pro Monat seit Februar 2024 bis zum Verhandlungsbeginn am 19. Mai erhalten – insgesamt knapp 80 Euro.
Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos, unkompliziert und ohne Anwalt möglich. Interessierte müssen sich lediglich online im Klageregister eintragen. Eine Ausfüllhilfe und FAQ stellt die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Webseite bereit.
Teilnahmeberechtigt sind alle, die am 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten – unabhängig davon, ob sie seither mehr zahlen oder Werbung akzeptieren. Die Verbraucherzentrale Sachsen schätzt, dass rund 17 Millionen Verbraucher in Deutschland betroffen sein könnten. Bislang haben sich jedoch erst etwa 220.000 Menschen eingetragen.
Bereits am 16. Dezember 2025 hatte das Landgericht München I die Vertragsänderung ohne Zustimmung der Kunden für unzulässig erklärt (Az.: 33 O 3266/24). Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will zudem erreichen, dass Amazon ähnliche Änderungsversuche in Zukunft unterlässt.



