Zugbegleiter zu Tode geprügelt: 10 Jahre Haft für Schaffner-Killer
10 Jahre Haft für Schaffner-Killer

Das Landgericht Frankfurt hat einen 30-jährigen Mann wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte im Februar 2023 in einem Regionalzug einen Zugbegleiter so schwer misshandelt, dass das Opfer wenig später an seinen Verletzungen starb. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den 47-jährigen Bahnmitarbeiter mit zahlreichen Faustschlägen und Tritten attackierte. Der Vorfall ereignete sich im Frankfurter Hauptbahnhof, als der Zugbegleiter den Fahrgast aufforderte, den Zug zu verlassen.

Hintergründe der Tat

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte ohne gültigen Fahrschein im Zug gesessen und sich aggressiv verhalten. Als der Zugbegleiter ihn zur Rede stellte, eskalierte die Situation. Der 30-Jährige schlug und trat auf den wehrlosen Bahnmitarbeiter ein, bis dieser bewusstlos am Boden lag. Der Zugbegleiter erlitt schwerste Kopfverletzungen und starb zwei Tage später im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von elf Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf sieben Jahre. Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Anklage.

Reaktionen und Bedeutung

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und eine Debatte über die Sicherheit von Bahnmitarbeitern ausgelöst. Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) forderte nach der Tat verstärkte Sicherheitsmaßnahmen in Zügen und an Bahnhöfen. „Dieses Urteil sendet ein wichtiges Signal, dass Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht toleriert wird“, erklärte ein Sprecher der GDL. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe aus „nichtigem Anlass“ eine „brutale und lebensgefährliche Gewalt“ ausgeübt. Das Gericht wertete die Tat als besonders schweren Fall des Totschlags.

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Weitere Details aus dem Prozess

Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund, war bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Während des Prozesses zeigte er sich geständig und entschuldigte sich bei der Familie des Opfers. Die Witwe des Getöteten trat als Nebenklägerin auf und forderte eine gerechte Bestrafung. Das Gericht berücksichtigte das Geständnis strafmildernd, sah aber aufgrund der Brutalität der Tat keine Möglichkeit für eine geringere Strafe. Die Verteidigung kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof prüfen zu lassen.

Konsequenzen für die Sicherheit im Bahnverkehr

Die Deutsche Bahn reagierte auf den Vorfall mit einem Maßnahmenpaket. Unter anderem sollen mehr Sicherheitskräfte in Zügen eingesetzt und die Videoüberwachung ausgebaut werden. Zudem wurden Deeskalationstrainings für Zugbegleiter verstärkt. Der Fall zeigt jedoch, dass solche Vorfälle trotz aller Vorkehrungen nicht vollständig verhindert werden können. Die Bahn appelliert an Fahrgäste, bei Konflikten Ruhe zu bewahren und im Notfall sofort die Polizei zu alarmieren.

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