17 Jahre krankgeschrieben: Lehrerin klagt gegen Zwangsruhestand
17 Jahre krank: Lehrerin klagt gegen Ruhestand

Lehrerin wehrt sich gegen Pensionierung

Eine 62-jährige Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit 2009 durchgehend krankgeschrieben ist und seit 17 Jahren nicht mehr unterrichtet hat, klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen ihre Versetzung in den Ruhestand. Die Beamtin, die an einem Berufskolleg in Wesel tätig war, reichte die Klage am 29. Juni gegen die Bezirksregierung Düsseldorf ein, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuerst hatte der „Spiegel“ über den Fall berichtet.

Hintergrund des Falls

Die Pädagogin ließ sich immer wieder krankschreiben, ohne dass das Land Nordrhein-Westfalen eingriff oder eine amtsärztliche Untersuchung anordnete. Dies führte zu Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin und einen Mitarbeiter der Bezirksregierung. Im vergangenen Jahr hatte der Fall bereits Schlagzeilen gemacht und die Landespolitik beschäftigt.

Erst nach 17 Jahren wurde die Frau amtsärztlich untersucht. Ende Mai ordnete die Bezirksregierung daraufhin ihre Versetzung in den Ruhestand an. Die Lehrerin wehrt sich nun gerichtlich dagegen. Bis zu einer Entscheidung erhält sie weiterhin ihre vollen Bezüge, während eine Pensionierung deutlich niedrigere Einkünfte bedeuten würde.

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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs

Parallel zum Verwaltungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen die Lehrerin wegen Betrugs. Im März durchsuchten Ermittler ihre Wohnung. Es besteht der Verdacht, dass sie ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht und während der Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet hat. Laut WAZ, die wie diese Zeitung zur FUNKE Mediengruppe gehört, soll die aus psychischen Gründen krankgeschriebene Lehrerin zusammen mit ihrer Partnerin sogar eine Creme entwickelt und dafür einen Förderpreis gewonnen haben. „Bei der Hausdurchsuchung wurden beweiserhebliche Materialien sichergestellt“, sagte Staatsanwältin Duygu Dişçi-Semer der WAZ.

Politik reagiert mit neuen Regelungen

Der Fall hat auch politische Konsequenzen: Der Düsseldorfer Landtag beriet kürzlich über das neue „Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen“. Künftig sollen Beamtinnen und Beamte verpflichtet sein, sich bei Zweifeln an ihrer Dienstunfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Wer sich der Untersuchung ohne triftigen Grund entzieht, dem droht die Annahme eines unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst – im schlimmsten Fall der Verlust der Bezüge.

Wann das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klage entscheidet, ist noch offen. Zunächst muss die Bezirksregierung Stellung nehmen und ihre Akten vorlegen.

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