Abdul B. vor CSD-Anschlag: Extremismusberater sahen keine Gefahr
Abdul B. vor CSD-Anschlag: Keine Bedrohung erkannt

Der Verdächtige des Anschlags auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin, Abdul B., sollte nach seiner Haftentlassung im Mai 2026 möglicherweise in ein Deradikalisierungsprogramm aufgenommen werden. Dies bestätigte Thomas Mücke, Mitgründer und Geschäftsführer des Violence Prevention Networks (VPN), gegenüber dem Spiegel. Die Organisation ist seit vielen Jahren darauf spezialisiert, straffällig gewordene Islamisten von der Gewalt abzubringen. Dabei habe Abdul B. sich „freundlich, nichtssagend, angepasst“ verhalten, so Mücke.

Zwei Gespräche vor der Tat

Nach Angaben aus Sicherheitskreisen war Abdul B. im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur „Vorbewährung“ verurteilt worden – eine Besonderheit des Jugendstrafrechts. Als Auflage musste er sich auf eine Betreuung durch das Violence Prevention Network einlassen. Laut Mücke befand sich Abdul B. noch in einer sogenannten Clearing-Phase. Es hätten zwei Gespräche stattgefunden: am 15. Juni und am 8. Juli.

Die Sozialarbeiter des VPN hätten einen „sehr gefassten, sehr vorsichtigen, sehr kontrollierten, sehr freundlichen Eindruck“ von Abdul B. gehabt, sagte Mücke auch im ARD-„Brennpunkt“. Trotz dieser positiven Einschätzung kamen Zweifel auf, ob eine Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm sinnvoll sei.

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Fehlende Problemeinsicht als Hindernis

Seinen Mitarbeitern seien Zweifel gekommen, ob es Sinn mache, Abdul B. in das Deradikalisierungsprogramm aufzunehmen, so Mücke im Spiegel. Es brauche „eine gewisse Problemeinsicht“, sagte Mücke weiter, „sonst kommt man nicht an diese Personen ran“. Ohne diese Einsicht sei eine wirksame Deradikalisierung kaum möglich. Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in die Beratung hätte nach einem dritten Gespräch mit den VPN-Experten fallen sollen, das für die Woche nach dem 15. Juli angesetzt war.

Keine Anzeichen einer konkreten Bedrohung

Davor beging Abdul B. jedoch mutmaßlich den Anschlag am Berliner Tiergarten, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden. In den beiden Vorgesprächen habe es „nicht das geringste Anzeichen einer konkreten Bedrohungssituation“ gegeben, betonte Mücke. Sonst hätte die Organisation umgehend die Behörden informiert. Der Anschlag entfachte eine Debatte über mögliches Behördenversagen, da der Täter bereits polizeibekannt war und unter Bewährung stand. Die Frage, ob die Justiz oder die Deradikalisierungsprogramme versagt haben, wird nun intensiv diskutiert.

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