Das Landgericht Potsdam hat am Donnerstag einen 42-jährigen Mann zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig befunden. Die Tat ereignete sich am Potsdamer Hauptbahnhof, wo der Täter sein Opfer mehr als eine halbe Stunde lang strangulierte, mit Faustschlägen traktierte und ihm das nackte Hinterteil ins Gesicht streckte. Anschließend zog er den bewusstlosen Mann in eine S-Bahn und ließ ihn dort zurück.
Details der Tat
Laut Gericht begann der Angriff auf dem Bahnhofsvorplatz. Der Täter schlug das Opfer mehrfach mit der Faust, bevor er es würgte. Die Strangulation dauerte über 30 Minuten an, was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf eine Tötungsabsicht hindeutet. Der Angeklagte zeigte sich geständig, beteuerte jedoch, keinen Tötungsvorsatz gehabt zu haben. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und wertete die Tat als versuchten Mord.
Urteil und Begründung
Die Kammer verhängte die Haftstrafe von acht Jahren. In der Urteilsbegründung hob der Vorsitzende Richter hervor, dass der Angeklagte das Opfer in einer besonders grausamen Weise behandelt habe. Die Strangulation über einen so langen Zeitraum stelle eine erhebliche Gefahr für das Leben dar. Zudem habe der Täter das Opfer hilflos zurückgelassen, ohne medizinische Hilfe zu holen. Die Verteidigung kündigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Reaktionen und Ausblick
Der Staatsanwalt zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Es spiegele die Schwere der Tat wider. Das Opfer erlitt körperliche und psychische Verletzungen, die eine langwierige Therapie erforderlich machen. Der Fall hatte in Potsdam für Aufsehen gesorgt, da die Tat am helllichten Tag auf einem belebten Bahnhofsgelände stattfand. Die Polizei hatte den Täter noch am Tatort festnehmen können.



