Mordprozess in Rostock: Achtjähriger Fabian mit sechs Messerstichen getötet
Achtjähriger Fabian mit sechs Messerstichen getötet

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian vor dem Landgericht Rostock hat der Rechtsmediziner am neunten Verhandlungstag sein Gutachten vorgelegt. Demnach wurde der Junge im Oktober vergangenen Jahres mit sechs Messerstichen getötet und verblutete anschließend. Die Tatwaffe war vermutlich ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge von zehn bis fünfzehn Zentimetern und einer Breite von etwa zwei Zentimetern. Es gab keine Hinweise auf Abwehrverletzungen.

Postmortale Hitzeschädigung erschwerte Befundung

Die gerichtliche Sektion erfolgte am 15. Oktober 2025, einen Tag nach dem Auffinden des Leichnams. Durch die postmortale Hitzeschädigung sei die Befunderhebung erheblich erschwert worden, so der Mediziner. Er geht davon aus, dass die tödlichen Stiche frontal ausgeführt wurden. Dazu sei nahezu jeder in der Lage, der nicht an den Armen gelähmt sei.

Brandgutachten: Keine Brandbeschleunigerreste am Fundort

Der Leichnam des an einem Tümpel bei Klein Upahl gefundenen Kindes war nach dem Tod angezündet worden. Eine 30-jährige Frau ist des Mordes angeklagt und schweigt bislang zu den Vorwürfen. Laut Anklage soll sie den Leichnam mit flüssigem Grillanzünder überschüttet und in Brand gesetzt haben. Ein Brandsachverständiger sagte jedoch aus, dass am Fundort keine Reste von Brandbeschleunigern festgestellt wurden. Dies sei aber nicht ungewöhnlich, da sich Brandbeschleuniger je nach Menge, Witterung und Zeit verflüchtigen und verdunsten. Auch nach Zündmitteln wie Streichhölzern oder Feuerzeugen wurde intensiv gesucht, aber nichts gefunden.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Gericht lehnt Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ab

Die Schwurgerichtskammer hatte am Vormittag einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Richter Holger Schütt begründete dies damit, dass die Bilder von dem verbrannten Leichnam bereits in vorangegangenen Verhandlungstagen gezeigt worden und somit der Öffentlichkeit bekannt seien. Es gebe zwar ein postmortales schutzwürdiges Interesse, das im vorliegenden Fall jedoch nur geringfügig verletzt werde. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Art und Weise der Tötung für die Einordnung der Spurenlage von essenzieller Bedeutung sei und die Beweisaufnahme öffentlich sein solle.

Nebenklage verweist auf postmortales Persönlichkeitsrecht

Die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Mutter hatte zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrecht verwiesen. Damit solle die Menschenwürde geschützt werden. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Fundort des Leichnams

Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war. Fabian war am 10. Oktober verschwunden und erst nach vier Tagen intensiver Suche gefunden worden. Die Angeklagte selbst informierte am 14. Oktober die Polizei und führte die Beamten zum Fundort. Sie und eine Bekannte hatten angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, als sie den leblosen Körper entdeckten, wie ein Polizist als Zeuge vor Gericht sagte.

Weitere Verhandlungstage angesetzt

Der Prozess begann am 28. April. Es sind Verhandlungstage bis zum 10. September angesetzt. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 9. Juni. Dann ist unter anderem ein Bekannter der Angeklagten als Zeuge geladen, der Aussagen zur Beziehung der Angeklagten zu dem Opfer und dessen Vater machen soll. Die 30-Jährige und der Vater hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Nach einer Trennung sind sie inzwischen wieder ein Paar. Der Vater glaubt nach eigenen Worten an die Unschuld der Angeklagten.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration