Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 68-jährigen Mann aus Berlin-Lichtenberg erhoben. Ihm wird vorgeworfen, über Jahre hinweg 58 Frauen betäubt, vergewaltigt und die Taten gefilmt zu haben. Der Fall gilt als beispiellos in der Hauptstadt und bundesweit. Der Angeklagte soll sich bald für 22 der Taten vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft strebt eine Sicherungsverwahrung an.
Ermittlungen begannen in Niedersachsen
Nach Recherchen der Berliner Morgenpost wurden die Sicherheitsbehörden durch Ermittlungen in Niedersachsen auf den Angeklagten aufmerksam. Auf den Geräten eines Mannes, der in Verden (Aller) wegen ähnlicher Taten in Untersuchungshaft saß, wurden Chatverläufe mit dem Berliner gefunden. Der Mann aus Niedersachsen ist laut Staatsanwaltschaft mittlerweile verstorben. Bei dem Berliner Angeklagten wurden bei Durchsuchungen im März 2025 Geräte sichergestellt, auf denen zahlreiche Videos von Sexualstraftaten gefunden wurden. Er sitzt seit diesem Jahr in Untersuchungshaft.
Betäubt, vergewaltigt, gefilmt: 36 mutmaßliche Taten verjährt
Der Berliner Beschuldigte soll die Frauen über eine Datingplattform kennengelernt haben. Anschließend habe er sie in seiner Wohnung mit einer Kombination aus Schlafmitteln und Alkohol betäubt, vergewaltigt und die Taten gefilmt. Insgesamt ist von 58 Frauen die Rede. Die Fälle, bei denen die Beweislage sicher ist, werden nun zur Anklage gebracht: 22 Taten mit 14 Betroffenen. Erst als die Polizei die Frauen im Rahmen der Ermittlungen kontaktiert hat, sollen diese von den Gewalttaten erfahren haben.
Eine weitere Frau soll der Mann 36 Mal zwischen 2010 und 2014 vergewaltigt haben. Doch die Taten gelten als verjährt. Dass der Angeklagte die Frau betäubte, konnte von den Ermittlern nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden. Somit griff die Verjährungsfrist schon nach fünf statt 20 Jahren.
Weitere Ermittlungen laufen
30 weitere Namen von Betroffenen sind der Staatsanwaltschaft bekannt. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an und sollen in einem gesonderten Gerichtsverfahren verhandelt werden. Zehn weitere Frauen hätten noch nicht identifiziert werden können, bei drei Frauen habe sich bislang kein hinreichender Tatverdacht ergeben.
Die Anklage bezieht sich auf den Tatvorwurf der Vergewaltigung mit gefährlicher Körperverletzung. Weiterhin solle der Mann dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass er seine Taten filmte – der Vorwurf: Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Angeklagter ist nicht vorbestraft
Der Angeklagte ist ein Elektriker aus Lichtenberg und in der DDR aufgewachsen. Nach Informationen der Berliner Morgenpost ist er nicht vorbestraft. Zudem liegen laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit vor. Trotz der Vielzahl an Fällen geht man offenbar von einem Einzeltäter aus und nicht von einem Netzwerk.
BKA warnt vor Phänomen
Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Tätern mit derselben Methode. „Die größte Besonderheit bei diesem Phänomen ist die Tatsache, dass die Opfer aufgrund ihrer Sedierung durch den Täter nicht wissen können, was ihnen angetan wurde“, heißt es auf der Website des BKA. Um die Taten aufzuklären und Täter sowie Opfer zu identifizieren, arbeitet das BKA eng mit Polizeibeamten in anderen Bundesländern zusammen. Außerdem steht die Behörde mit Ermittlern im Ausland im Austausch, insbesondere mit Europol.
Im Juni gingen internationale Ermittler erstmals gezielt gegen Online-Netzwerke in mehreren europäischen Ländern vor. Männer sollen ihre Partnerinnen betäubt, vergewaltigt und Aufnahmen der Taten im Netz verbreitet haben. Europol sprach von 156 identifizierten Tätern und Opfern. Am Einsatz waren maßgeblich das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Hamburg beteiligt.
Parallelen zu Pelicot und Marvin S.
Die Methode des Berliner Falls erinnert an die Geschichte von Gisèle Pelicot in Frankreich. Deren früherer Ehemann Dominique Pelicot hatte die 73-Jährige über fast zehn Jahre schwerer sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Er betäubte sie und lud Dutzende Männer in das gemeinsame Haus ein, die seine Frau dann vergewaltigten. Die Taten filmte er. 2024 wurde Pelicot wegen schwerer Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.
Auch in Deutschland werden vermehrt Fälle bekannt, in denen Täter ihre Opfer betäuben und während ihrer Taten filmen. Das Landgericht Berlin verurteilte kürzlich einen Mann zu fünf Jahren Haft. Der Chinese war Teil eines Vergewaltigungsnetzwerks von acht chinesischen Männern. Sie sollen in Deutschland Chinesinnen betäubt, vergewaltigt und sich darüber in Gruppenchats ausgetauscht haben. Die Frauen bezeichneten sie als „tote Schweine“. Drei der Männer standen in Frankfurt, München und Berlin bereits vor Gericht. Sie erhielten Freiheitsstrafen von bis zu 14 Jahren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Auch der Fall Marvin S. machte in Berlin Schlagzeilen. 2025 wurde dieser mehrfach verurteilt, weil er Frauen, darunter seine Exfreundinnen, teils unter Drogen setzte und vergewaltigte.
Bundesjustizministerin fordert längere Verjährungsfrist
Immer wieder verhindert die Verjährungsfrist, dass Taten zur Anklage kommen. Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. So sieht es das deutsche Strafgesetzbuch vor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fordert eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Demnach soll die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen auf 20 Jahre hochgesetzt werden. Zudem plädiert Hubig dafür, den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ ins deutsche Recht einzuführen.
Von (häuslicher) Gewalt betroffene Personen können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt. Das Opfer-Telefon des Weißen Rings ist unter 116 006 erreichbar. Opfer und Zeugen von häuslichen Gewalttaten können – bei Tag und Nacht – über den Notruf 110 Hilfe holen. Frauen erhalten zudem Unterstützung beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ der Bundesregierung unter der 116 016. Der Anruf ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Über die Internetseite www.hilfetelefon.de können sich Betroffene zudem online per E-Mail oder Chat beraten lassen. Das Männerhilfetelefon ist unter der bundesweiten Telefonnummer 0800 123 99 00 zu erreichen. Hilfe erhalten Betroffene auch im Internet auf der Seite der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz.



