Rentenkommission prüft Pflicht-Splitting: Ende der Witwenrente?
Rentenkommission prüft Pflicht-Splitting für Ehepaare (14.07.2026)

Die Rentenkommission prüft derzeit ein Pflicht-Splitting für Ehepaare. Dies könnte das Ende der klassischen Witwenrente bedeuten. Die Kommission will bis zum Sommer einen Vorschlag vorlegen.

Was ist ein Pflicht-Splitting?

Beim Pflicht-Splitting werden die Rentenansprüche beider Ehepartner während der Ehezeit gleichmäßig aufgeteilt. Bisher gibt es in Deutschland das Rentensplitting nur auf freiwilliger Basis. Ein Pflicht-Splitting würde bedeuten, dass jedes Ehepaar seine Rentenansprüche teilen muss.

Laut einem Bericht der „Bild am Sonntag“ denkt die Kommission über eine solche Regelung nach. Ziel sei es, die Hinterbliebenenversorgung zu reformieren und die Witwenrente neu zu gestalten.

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Auswirkungen auf Witwenrente

Die klassische Witwenrente, die derzeit bis zu 60 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt, könnte durch das Pflicht-Splitting wegfallen. Stattdessen würden die Rentenansprüche bereits zu Lebzeiten geteilt. Das hätte zur Folge, dass die Witwe oder der Witwer nach dem Tod des Partners nicht mehr auf die volle Witwenrente angewiesen wäre, sondern bereits über eigene, höhere Rentenansprüche verfügt.

Kritiker warnen jedoch vor Nachteilen für bestimmte Gruppen. „Besonders Frauen, die wegen der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen weniger gearbeitet haben, könnten benachteiligt werden“, sagt ein Sprecher des Sozialverbands VdK. „Sie würden dann weniger Rente erhalten, wenn der Partner stirbt.“

Reaktionen aus der Politik

Die Pläne stoßen in der Politik auf geteilte Meinungen. Während die SPD das Pflicht-Splitting als Schritt zur Gleichberechtigung begrüßt, lehnen CDU und CSU es ab. „Eine Zwangsenteignung von Rentenansprüchen lehnen wir ab“, sagte der rentenpolitische Sprecher der Unionsfraktion.

Die Rentenkommission will bis zum Sommer einen konkreten Vorschlag vorlegen. Dann wird sich zeigen, ob die klassische Witwenrente tatsächlich vor dem Aus steht.

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