In Berlin sind derzeit 9.459 Haftbefehle nicht vollstreckt. Das geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Haftbefehle wurden von Richtern zur Festnahme von verurteilten Straftätern oder dringend Verdächtigen ausgestellt, aber bislang nicht umgesetzt, weil die Gesuchten untergetaucht oder aus anderen Gründen nicht auffindbar sind.
Fast die Hälfte der offenen Haftbefehle betrifft Diebstahl
Die Statistik zeigt, dass fast die Hälfte der offenen Haftbefehle auf Diebstahlsdelikte entfällt. Hinzu kommen jeweils Hunderte von Fällen von Betrug, Drogendelikten, Fahren ohne Führerschein sowie Körperverletzung und Raub. Auch schwere Straftaten wie Mord und Totschlag sind in der Liste enthalten. Die meisten Haftbefehle (7.532) dienen der Strafvollstreckung: Verurteilte Täter sind nicht zum vereinbarten Haftantritt erschienen. Weitere 1.915 Haftbefehle betreffen die Strafverfolgung, bei der die Polizei dringend Tatverdächtige sucht.
Viele Haftbefehle sind Jahre alt
Fast 3.000 offene Haftbefehle stammen aus den vergangenen zwölf Monaten. Rund 4.200 sind älter als ein Jahr, 2.300 sogar älter als drei Jahre. Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) erklärte in der Antwort, dass bei den offenen Haftbefehlen zu schweren Straftaten viele Fälle betroffen seien, bei denen verurteilte Täter vor Verbüßung der Strafe ins Ausland abgeschoben wurden. Diese Personen werden automatisch zur Fahndung ausgeschrieben für den Fall einer Rückkehr nach Deutschland. „Auch bei Straftaten, die nicht verjähren, werden Fahndungen auch von lange zurückliegenden Taten weiter verfolgt und teilweise über Jahrzehnte aufrechterhalten“, so Hochgrebe.



