In Berlin können Tausende Haftbefehle nicht vollstreckt werden. Wie aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine AfD-Anfrage hervorgeht, sind es konkret 9.459 offene Haftbefehle, bei denen die Polizei die Gesuchten nicht auffinden kann. Fast die Hälfte davon bezieht sich auf Diebstähle. Hinzu kommen Hunderte Betrugstaten und Drogendelikte. Aber auch Fälle von Mord und Totschlag sind darunter.
Meiste Haftbefehle zur Strafvollstreckung
Die meisten Haftbefehle (7.532) sind zur Strafvollstreckung ausgestellt. Das bedeutet, dass verurteilte Täter ihre Gefängnisstrafe zu einem bestimmten Termin antreten mussten, aber nicht erschienen sind. 1.915 Haftbefehle beziehen sich auf die Strafverfolgung – dabei sucht die Polizei nach einem dringend Verdächtigen.
Fast 3.000 offene Haftbefehle stammen aus den vergangenen zwölf Monaten. Rund 4.200 sind älter als ein Jahr, 2.300 sogar älter als drei Jahre.
Innen-Staatssekretär nennt Gründe
Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) wies in der Antwort darauf hin, dass bei den offenen Haftbefehlen zu schweren Straftaten viele Fälle dabei seien, bei denen verurteilte Täter ins Ausland abgeschoben wurden, bevor sie die Strafe verbüßt hätten. Sie werden automatisch zur Fahndung ausgeschrieben für den Fall, dass sie zurück nach Deutschland kommen. „Auch bei Straftaten, die nicht verjähren, werden Fahndungen auch von lange zurückliegenden Taten weiter verfolgt und teilweise über Jahrzehnte aufrechterhalten“, hieß es weiter.



