Berliner Elektriker wegen 22-facher Vergewaltigung angeklagt
Berliner wegen 22-facher Vergewaltigung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen 68-jährigen Elektriker erhoben, der im Verdacht steht, Dutzende Frauen sediert und vergewaltigt zu haben. Dem Mann werden 22 Vergewaltigungen im besonders schweren Fall an 14 Frauen vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte. Die Ermittler gehen jedoch von insgesamt 58 mutmaßlichen Opfern aus.

Vorgehensweise des Beschuldigten

Der Mann soll die Frauen über Online-Datingplattformen kennengelernt und sie mit Schlafmitteln und Alkohol sediert haben. Anschließend habe er die Taten verübt und auf Video aufgezeichnet. Die betroffenen Frauen konnten sich laut Staatsanwaltschaft nicht an die Übergriffe erinnern und erfuhren erst durch die bei den Ermittlungen sichergestellten Videos davon.

Neben Vergewaltigung im besonders schweren Fall wird dem Mann auch gefährliche Körperverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild vorgeworfen.

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Ermittlungen und Beweise

Die Ermittler kamen dem Verdächtigen durch einen Hinweis der Polizei Niedersachsen auf die Spur. Diese ermittelte gegen einen mittlerweile verstorbenen Mann wegen ähnlicher Vorwürfe und entdeckte in dessen Chatverlauf Kontakte zum Berliner Beschuldigten. Daraufhin durchsuchten die Behörden dessen Wohnung in Berlin. Auf den beschlagnahmten Datenträgern fand ein Forensiker nach etwa einem Jahr die belastenden Videos.

Die Staatsanwaltschaft geht von 58 mutmaßlichen Opfern aus, von denen zehn noch nicht identifiziert werden konnten. In drei Fällen ergab sich kein hinreichender Tatverdacht. Gegenüber 30 bereits namentlich bekannten Frauen laufen die Ermittlungen in einem gesonderten Verfahren.

Verjährungsproblematik

In einem Fall musste das Verfahren eingestellt werden: Eine Frau soll zwischen 2010 und 2014 insgesamt 36 Mal von dem 68-Jährigen vergewaltigt worden sein. Allerdings konnte anhand der Videos eine Sedierung nicht sicher nachgewiesen werden, sodass diese Taten als verjährt gelten. Während Vergewaltigungen mit Gewaltanwendung eine 20-jährige Verjährungsfrist haben, verjähren Taten ohne Gewaltanwendung bereits nach fünf Jahren.

Ausblick auf den Prozess

Das Landgericht Berlin muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und wann der Prozess beginnen kann. Die Staatsanwaltschaft strebt nicht nur eine Verurteilung zu einer Haftstrafe an, sondern auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Strafe.

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