Berliner Zeitung unterliegt Böhmermann im Streit um „saure Froschfresse“
Berliner Zeitung verliert gegen Böhmermann

Das Landgericht Köln hat im Streit um die angebliche Beleidigung „Saure Froschfresse“ ein Versäumnisurteil gegen die „Berliner Zeitung“ erlassen. Der Satiriker Jan Böhmermann hatte gegen den Bericht geklagt, wonach er den Journalisten Ulf Poschardt in seinem Podcast als „Saure Froschfresse“ bezeichnet haben soll. Das Gericht stellte fest, dass diese Darstellung falsch war.

Hintergrund des Rechtsstreits

In einem Artikel mit dem Titel „Grenzen der Satire? Böhmermann und Schulz im Streit um Ton und Verantwortung“ hatte die „Berliner Zeitung“ behauptet, Böhmermann habe Poschardt in der gemeinsamen Sendung „Fest und Flauschig“ als „Saure Froschfresse“ tituliert. Tatsächlich war es Böhmermanns Kollege Olli Schulz, der den Ausdruck verwendete. Schulz bezog sich dabei auf Poschardts Mimik während des Streit-Formats „High Noon“ mit der ehemaligen SPIEGEL-Redakteurin Melanie Amann. Wörtlich sagte Schulz: „Wie kann man sich das mit einer so sauren Froschfresse einfach so gefallen lassen?“

Gerichtliche Entscheidung

Das Landgericht Köln gab Böhmermann recht und verurteilte die „Berliner Zeitung“ zur Unterlassung sowie zur Zahlung von rund 600 Euro. Das Medium hatte seit dem Urteil im Juni zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen – was nicht geschah. Stattdessen änderte die Redaktion den Artikel und fügte eine Richtigstellung hinzu: „Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels hieß es, Jan Böhmermann habe Ulf Poschardt als ‚Saure Froschfresse‘ bezeichnet. Diese Aussage war unzutreffend und wurde korrigiert.“ Nun ist das korrekte Zitat von Olli Schulz in den Text eingebunden.

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Reaktionen und Bedeutung

Der Fall zeigt die rechtlichen Konsequenzen von Falschdarstellungen in der Berichterstattung. Die „Berliner Zeitung“ musste nicht nur den Artikel korrigieren, sondern auch eine Geldzahlung leisten. Böhmermann, bekannt für seine satirischen und oft provokativen Beiträge, setzte sich damit gegen die irreführende Berichterstattung zur Wehr. Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung von Sorgfaltspflichten in der Medienarbeit, insbesondere wenn es um die Wiedergabe von Zitaten geht.

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