Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) am Samstag hat Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) scharfe Kritik an der früheren Entscheidung der Justiz geübt. Der mutmaßliche Täter Abdul Ballout war bereits verurteilt worden – zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten auf Bewährung. „Mir fehlen da schon die Worte“, sagte Wegner in der RBB-„Abendschau“.
Wegner: „Unabhängigkeit der Justiz, aber …“
Der CDU-Politiker zeigte sich verwundert über den Umgang der Berliner Justiz mit dem 21-Jährigen. „Er wurde verurteilt nach Jugendstrafrecht. Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben“, erklärte Wegner. Er betonte zwar die Unabhängigkeit der Justiz, ließ aber keinen Zweifel an seinem Unverständnis. Die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, den Haftbefehl aufzuheben und die Vollstreckung der Strafe auszusetzen, stößt bei Politikern aller Ebenen auf Kritik.
Dobrindt fordert genaue Prüfung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte in der ARD an, den Fall genau zu untersuchen. „Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde“, sagte Dobrindt. Besonders die Frage, wie bei einem identifizierten Gefährder eine Bewährungsstrafe möglich sei, müsse detailliert nachgegangen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, da sie eine höhere Strafe forderte.
Der Fall Abdul Ballout: Eine Chronologie
Der 21-Jährige war im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden, nachdem er vergeblich versucht hatte, sich der Terrororganisation IS in Syrien anzuschließen. Nach längerer Untersuchungshaft verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am 12. Mai zu 22 Monaten Jugendstrafe unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus und stellte die Entscheidung über die Aussetzung für sechs Monate zurück. Gleichzeitig hob es den Haftbefehl auf mit der Begründung, die Untersuchungshaft diene der Sicherung des Verfahrens und sei keine vorweggenommene Strafe.
Reaktionen aus der Justizverwaltung
Eine Sprecherin der Berliner Justizverwaltung erklärte auf dpa-Anfrage, dass die Entscheidung über Sanktion und Haftbefehl ausschließlich dem unabhängigen Gericht obliege. „Die richterliche Unabhängigkeit ist ein tragender Grundpfeiler unseres Rechtsstaats“, so die Sprecherin. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) werde eine konkrete richterliche Entscheidung weder bewerten noch kommentieren. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Auswirkungen und weitere Ermittlungen
Der mutmaßliche Täter wurde am Abend des Anschlags bei einem Polizeieinsatz erschossen. Die Diskussion über den Umgang mit Gefährdern und die Aussetzung von Haftstrafen wird nun neu entfacht. Politiker aus CDU und CSU fordern eine Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wie die Justiz bei Terrorverdächtigen mit Bewährungsstrafen umgeht – und ob die Sicherheit der Bevölkerung ausreichend gewährleistet ist.



