BGH-Urteil: Fitnessstudios dürfen Kündigungen nicht erschweren
BGH-Urteil: Fitnessstudios dürfen Kündigungen nicht erschweren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern bei der Kündigung von Fitnessstudio-Verträgen gestärkt. In einem wegweisenden Urteil vom 16. Juli 2026 entschied der I. Zivilsenat, dass Fitnessstudios Online-Kündigungen nicht durch spezielle Gestaltungen der Bestätigungsseite erschweren oder verhindern dürfen. Konkret darf die Bestätigungsseite bei einer Online-Kündigung keine Informationen zu Kündigungsalternativen wie etwa der Möglichkeit, den Vertrag pausieren zu lassen, enthalten. Dies sei rechtswidrig, so die Richter.

Hintergrund des Verfahrens

In Deutschland haben rund 11,7 Millionen Menschen eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft oder einen Vertrag, was diese Branche zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor macht. Im konkreten Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv) gegen die Fitnesskette FitX aus Essen geklagt – nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter in Deutschland. FitX hatte auf seiner Kündigungsseite nach dem Anklicken der Schaltfläche „Vertrag kündigen“ eine Bestätigungsseite eingeblendet, die prominent auf die Möglichkeit hinwies, den Vertrag beitragsfrei pausieren zu lassen, statt ihn zu kündigen.

Das Urteil im Detail

Der BGH stellte klar: „Die Bestätigungsseite dient allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung.“ (Az: I ZR 200/25) Informationen zu Alternativen wie einer Vertragspause seien auf dieser Seite unzulässig, da sie den Kündigungsprozess stören und Verbraucher von ihrem Vorhaben abbringen könnten. Die Richter betonten, dass die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben, dass die Kündigungsschaltfläche und die Bestätigungsseite „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein“ müssen.

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Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, begrüßte das Urteil: „Das Urteil ist eine gute Nachricht für Verbraucher. Es stellt klar: Wer auf den Kündigungsbutton klickt, muss auch wirklich kündigen können – ohne Ablenkung, ohne Umwege, ohne Tricks.“

Vorinstanzliche Entscheidung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 zunächst abgewiesen. Es argumentierte, dass die Bestätigungsseite unkompliziert und ohne besonderen Aufwand auffindbar und bedienbar sei. Zudem sei es nicht ausgeschlossen, dass auch Wege zur Vermeidung einer Kündigung aufgezeigt werden könnten. Der Hinweis auf die Pausierungsmöglichkeit sei nicht aufdringlich und lenke die Verbraucher nicht wesentlich vom Kündigungsprozess ab, sodass die Seite den gesetzlichen Anforderungen entspreche.

Position von FitX

Eine FitX-Sprecherin erklärte vor der mündlichen Verhandlung im Mai 2026, die Vertragspause sei keine beliebige Werbealternative, sondern in den Geschäftsbedingungen von FitX klar geregelt. „Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht beenden, sondern nur vorübergehend pausieren möchten, ist dieser Hinweis daher eine sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption. Die Kündigungsmöglichkeit wird dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen.“ Der BGH folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte die Interessen der Verbraucher in den Vordergrund.

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Fitnessbranche und darüber hinaus. Es stellt klar, dass Unternehmen bei der Gestaltung von Online-Kündigungsprozessen keine Hürden einbauen dürfen, die Verbraucher von einer Kündigung abhalten. Der Vzbv kündigte an, die Einhaltung des Urteils zu überwachen und bei Verstößen rechtliche Schritte einzuleiten. Verbraucher können sich nun darauf verlassen, dass die Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrags online unkompliziert und ohne Ablenkung möglich ist.

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