Bruder missbrauchte jahrelang seine Schwestern: 181 Taten vor Gericht
Bruder missbrauchte Schwestern: 181 Taten vor Gericht

Der heute 39-jährige Philip G. aus Hamm (Nordrhein-Westfalen) steht vor der Jugendkammer des Landgerichts Dortmund, weil er seine beiden Schwestern über einen Zeitraum von acht Jahren hinweg schwer sexuell missbraucht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm insgesamt 181 Taten vor. Die erste Tat soll sich an seinem 14. Geburtstag im Jahr 2001 ereignet haben, als er das ältere der beiden Mädchen, damals zehn Jahre alt, missbrauchte. Später soll er auch die jüngere Schwester missbraucht haben.

Jahrelanger Missbrauch nach gleichem Muster

Nach Informationen der Bild-Zeitung sollen die Taten stets nach einem ähnlichen Schema abgelaufen sein. In den ersten Jahren, als die Familie noch in Kamen (Ruhrgebiet) wohnte, habe Philip G. die Schwestern in sein Zimmer im Dachgeschoss gerufen. Nach einem Umzug nach Bergkamen sei der Keller zum Tatort geworden. Die Eltern hätten offenbar nichts mitbekommen, da die Übergriffe nachts während des Schlafs der Eltern oder nachmittags während deren Arbeitszeit stattfanden. Die Taten erstreckten sich über einen Zeitraum von etwa acht Jahren.

Anzeige 22 Jahre nach dem ersten Übergriff

22 Jahre nach dem ersten Missbrauch fanden die Schwestern den Mut, ihren Bruder bei der Polizei anzuzeigen. Die Staatsanwältin wirft Philip G. unter anderem schweren sexuellen Missbrauch vor. Richterin Britta Graya schloss die Öffentlichkeit aus, da der Angeklagte zur Zeit der ersten Tat selbst noch ein Kind war. Der Prozess begann am Donnerstag. Nachdem die Staatsanwältin die Anklage verlesen hatte, verließ Philip G. den Gerichtssaal, während Richter, Staatsanwältin und Verteidiger über den weiteren Verlauf berieten.

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Teilgeständnis und mögliche Bewährungsstrafe

Der Verteidiger von Philip G., Rechtsanwalt Nils Schiering, erklärte gegenüber Bild: „Mein Mandant räumt einen Teil der Taten ein. Wir gehen davon aus, dass bereits in der kommenden Woche eine Bewährungsstrafe gegen ihn verhängt wird.“ Eine Bewährungsstrafe sei möglich, weil im Fall von Philip G. das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen könnte, da er zur Tatzeit noch minderjährig war. Möglicherweise bleibt den Schwestern eine Aussage vor Gericht erspart, da der Bruder die Taten nicht bestreitet.

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