Der Fall einer großen Cannabis-Plantage in Greiz kommt erneut vor das Geraer Landgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil vom Februar des vergangenen Jahres teilweise auf. Das Verfahren gegen einen der Betreiber muss deshalb noch einmal neu an einer anderen Strafkammer verhandelt werden, wie aus einer Entscheidung der Karlsruher Richter hervorgeht. Damit war die Revision der Staatsanwaltschaft erfolgreich. Der Mann war wegen des bandenmäßigen Handels mit Cannabis zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Rechtliche Fehler in der Bewertung
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs bewertete das Gericht den Fall rechtlich nicht richtig, da es den Angeklagten nur wegen einer Tat schuldig sprach. Der Senat hält es hingegen für möglich, dass mehrere selbstständige Taten vorlagen. Er verwies unter anderem auf mindestens zwei verkaufte Erntezyklen sowie auf weitere bei einer Durchsuchung sichergestellte Pflanzen und Marihuana.
Vorgaben für die neue Verhandlung
Für den neuen Prozess wies der Bundesgerichtshof zudem darauf hin, dass das in der ersten Hauptverhandlung abgelegte Geständnis des Angeklagten verwertet werden darf. Voraussetzung ist aber, dass das Gericht sich an die frühere Verständigung hält und keine höhere Strafe in den Raum stellt als damals vereinbart.
Die professionelle Plantage in einer alten Papierfabrik war im April 2024 nach intensiven Ermittlungen der Polizei aufgeflogen. Mehrere Männer hatten dort zwei Jahre lang teils mehr als 3.000 Cannabispflanzen angebaut und Marihuana verkauft. Insgesamt acht Männer wurden zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.



