Cum-Ex-Prozess: Macquarie-Banker kann auf Bewährungsstrafe hoffen
Cum-Ex: Macquarie-Banker hofft auf Bewährung

Im Cum-Ex-Prozess gegen den früheren Macquarie-Banker Philipp G. haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Die Ankläger fordern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zudem sollen bei G. 100.000 Euro Tatlohn eingezogen werden, also seine Profite aus den illegalen Geschäften. Die Verteidigung hält eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für angemessen.

Hintergrund des Verfahrens

G. steht seit dem 21. Mai 2026 wegen versuchter schwerer Steuerhinterziehung in Bonn vor Gericht. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war er an Cum-Ex-Geschäften beteiligt, mit denen eine unrechtmäßige Steuererstattung von 319,7 Millionen Euro erreicht werden sollte. Zwar scheiterte das Vorhaben, doch auch der Versuch ist strafbar.

Es ist der erste Strafprozess gegen einen früheren Manager der australischen Investmentbank Macquarie im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Affäre. Der Begriff bezeichnet Aktiengeschäfte mit (cum) und ohne (ex) Dividende, bei denen es um die Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging. Strafrechtliche Konsequenzen für einzelne Macquarie-Banker gab es bislang nicht.

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Belastende Aussagen gegen Vorgesetzte

Mit seinen Aussagen im Rahmen der Ermittlungen belastete G. seine damaligen Vorgesetzten und die Konzernspitze um den damaligen Vorstandschef der Macquarie Group Nicholas Moore und seine Nachfolgerin Shemara Wikramanayake. Sie war zur Zeit der Cum-Ex-Geschäfte Group Head der Macquarie Funds Group. G. sagte aus, er habe auf Anweisung seines Chefs an einem „großen Projekt“ mitgearbeitet und sich auf die Einschätzung interner Experten sowie externer Berater verlassen.

G. sagte, ihm sei spätestens im Herbst 2010 durch interne E-Mails und ein umfangreiches Memorandum an den damaligen Konzernchef Moore die Struktur der Geschäfte deutlich geworden. Darin sei unter anderem der sogenannte „Double Dip“ beschrieben worden – die doppelte Erstattung von Kapitalertragsteuer. Das Papier sei auch an Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, Risikomanagement und Steuern gegangen.

Fortsetzung trotz Warnungen

Obwohl das Bundesfinanzministerium kurz darauf Maßnahmen gegen Cum-Ex-Geschäfte ankündigte und sich viele Banken zurückzogen, entschied sich Macquarie für eine Fortsetzung der Transaktionen. Juristisch begleitet wurden die Geschäfte von der Kanzlei Freshfields.

Im Januar 2011 besprachen Macquarie-Manager gemeinsam mit dem inzwischen verurteilten Steueranwalt Hanno Berger eine neue Cum-Ex-Struktur über US-Pensionsfonds. Die Bank stellte dafür Kreditlinien von bis zu 1,6 Milliarden Euro je Investitionsvehikel bereit. Das Projekt scheiterte jedoch, weil die beantragten Steuererstattungen abgelehnt wurden.

Ermittlungen gegen zahlreiche Beschuldigte

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben gegen etwa 100 Beschuldigte aus dem Umfeld der Bank. Auch Moore und Wikramanayake stehen auf der Beschuldigtenliste.

Dass G. ein moderates Strafmaß erwarten kann, liegt vor allem daran, dass er relativ spät eingebunden war. Erst 2010 wechselte er zu Macquarie nach München. Zu dieser Zeit liefen die Cum-Ex-Geschäfte bei Macquarie bereits auf Hochtouren. Vor allem G.s Vorgänger gilt als treibende Kraft.

Vorteilhaft für G. dürfte sich auch auswirken, dass er bei der Staatsanwaltschaft umfassend ausgesagt und zur Aufklärung beigetragen hat, ohne frühere Vorgesetzte zu schonen. Ein Urteil wird schon in der kommenden Woche Donnerstag erwartet.

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