Urteil gegen Darknet-Betreiber
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat einen 50-jährigen Informatiker aus Dortmund zu drei Jahren Haft verurteilt. Der als überzeugter Rechtsextremist geltende Mann betrieb die Darknet-Plattform „Assassination Politics“, auf der Politiker-Todeslisten veröffentlicht und Krypto-Kopfgelder für deren Ermordung gesammelt wurden. Das Gericht sprach ihn der Terrorfinanzierung, Anleitung zum illegalen Waffenbau und Anleitung zu Terroranschlägen schuldig.
Plattform mit Mordaufrufen
Die Plattform diente laut Anklage dazu, zu Attentaten auf deutsche Politiker, Richter, Staatsanwälte und Wissenschaftler aufzurufen. Der Angeklagte stellte Anleitungen zum Bombenbau aus Düngemitteln und zur Herstellung von Napalm ins Darknet. Das Bundeskriminalamt schaltete die Plattform ab.
Der Vorsitzende Richter bezeichnete den Angeklagten als „überzeugten Rechtsextremisten“ mit Kontakten in die Dortmunder Neonazi-Szene. Er habe an einem Gedenkmarsch für den Neonazi Siegfried Borchardt teilgenommen und selbst geschrieben, dass die Plattform der gewaltsamen Einflussnahme auf die Politik diene. Seine Behauptung, es habe sich lediglich um eine Provokation der Justiz gehandelt, wertete das Gericht als Schutzbehauptung.
Todesliste mit prominenten Namen
Auf der Todesliste standen unter anderem Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz und Angela Merkel, Virologe Christian Drosten sowie die Biontech-Gründer. Auch Staatsanwälte, die gegen die Rechtsextremistin Svenja Liebich und den AfD-Politiker Björn Höcke ermittelten, waren aufgeführt. Der Angeklagte rief zu Attentaten auf und wollte politische Attentäter zu eigenständigen Mordanschlägen veranlassen.
Kryptowährung und Tarnung
Besucher der Plattform sollten in der Kryptowährung Monero spenden, das als Kopfgeld für erfolgreiche Attentäter ausgezahlt werden sollte. Der Angeklagte verwendete Monero, weil die Zahlungswege kaum nachvollziehbar sind. Die Bundesanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft, der Verteidiger plädierte auf Freispruch und kündigte Revision an. Da kein Geld eingegangen sei, handele es sich nur um versuchte Terrorfinanzierung, die nicht strafbar sei, argumentierte er.
Vorstrafen und Radikalisierung
Der Deutsch-Pole war bereits vorbestraft: In der Corona-Pandemie hatte er als Maskenverweigerer Polizisten angegriffen und verletzt, wofür er zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Nun droht der Widerruf dieser Bewährung. In seiner Wohnung fanden Ermittler neun Hitler-Büsten, die mit einem 3D-Drucker angefertigt worden waren. Der Mann wurde seit 2020 der Reichsbürger-Szene zugeordnet und war an Demonstrationen für die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck beteiligt.
Der Informatiker hatte in Deutschland auf dem zweiten Bildungsweg studiert und zuletzt als Softwareentwickler für eine Bank gearbeitet. Er wurde im November 2023 festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.



