Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aurich hat der Prozess gegen einen 34-jährigen Mann begonnen, der beschuldigt wird, in Emden einen 53-Jährigen getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord und schwere Körperverletzung vor. Die Tat ereignete sich Ende Januar in einer Wohnung in Emden, als der 34-Jährige den 53-Jährigen in der Nacht mit Schlägen und Tritten gegen den Kopf so schwer verletzte, dass dieser zwei Tage später in einer Klinik in Oldenburg starb.
Hintergrund der Tat: Beziehungsstreit als Motiv
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft geschah die Tat aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch. Das Motiv soll ein Beziehungsstreit zwischen dem Angeklagten, dem Opfer und dessen langjähriger Lebensgefährtin sein. Die heute 51-jährige Partnerin des Opfers und der Angeklagte sollen sich in den Tagen vor der Tat näher gekommen sein. Der 53-Jährige soll einer weiteren Annäherung im Weg gestanden haben, wie die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung sagte.
Geschehen am Tatabend: Alkoholeinfluss und plötzlicher Angriff
Laut Anklage waren am Abend der Tat das Opfer, seine Lebensgefährtin, der Angeklagte und weitere Personen in der Wohnung. „Alle Personen konsumierten in erheblichem Maße Alkohol“, erklärte die Staatsanwältin. Der Blutalkoholwert aller Beteiligten lag später bei mehr als drei Promille. Der 34-Jährige soll den 53-Jährigen unvermittelt attackiert haben, als dieser wehrlos auf einem Sofa saß. Das Opfer sei überrascht worden und habe nicht mit dem Angriff gerechnet. Der Angeklagte soll dem Mann mehrfach mit schlagverstärkten Handschuhen gegen Kopf und Gesicht geschlagen, dann gegen Kopf und Oberkörper getreten und schließlich den Kopf des Opfers gegen einen Couchtisch geschlagen haben.
Aussage der Lebensgefährtin: Erinnerungen an die Tat
Die 51-jährige Lebensgefährtin des Opfers sagte per Video aus dem Gerichtssaal, da sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Sie berichtete, dass sie den Angeklagten im Dezember 2025 kennengelernt habe und beide geflirtet hätten. Ihr Lebensgefährte sei damit „locker“ umgegangen, habe ihr sogar einen Gute-Nacht-Kuss gegeben, als sie schon mit dem Angeklagten im Bett lag. Dennoch sei das Verhältnis zwischen den Männern „angespannt“ gewesen und ihr Partner eifersüchtig. An einen Streit unmittelbar vor der Tat konnte sie sich nicht erinnern. Sie schilderte, wie der 34-Jährige dem Opfer, das auf dem Sofa saß, ins Gesicht trat: „Er hat ihm mit dem rechten Fuß direkt ins Gesicht getreten. Das war heftig.“ Ihr Partner habe keine Regung gezeigt, nur geröchelt, und Blut sei aus seiner Nase gelaufen.
Ermittlungen und Obduktion: Schwere Verletzungen
Erst als ein Zeuge den Rettungsdienst alarmierte, ließ der Angeklagte von dem Opfer ab. Die Staatsanwältin betonte: „Er handelte vorsätzlich.“ Der 34-Jährige wurde kurz nach der Tat festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Rettungskräfte brachten den 53-Jährigen mit einer Hirnblutung zunächst in eine Klinik in Emden und später nach Oldenburg, wo er trotz einer Notoperation zwei Tage später an den schweren Kopfverletzungen starb. Eine Rechtsmedizinerin erklärte vor Gericht, dass das Opfer Spuren „erheblicher stumpfer Gewalt“ aufwies, vermutlich durch Tritte. Der Tod sei infolge eines schweren Schädelhirntraumas eingetreten. Hämatome an Stirn, Kinn und Lippen sowie mehrere Frakturen im Gesicht wurden festgestellt. Es müsse von mindestens drei stumpfen Gewalteinwirkungen ausgegangen werden, Abwehrverletzungen wurden nicht gefunden.
Weitere Anklagepunkte: Angriff auf die Lebensgefährtin
In derselben Nacht soll der Angeklagte auch die 51-Jährige mehrfach gegen das Gesicht getreten haben. Laut Staatsanwaltschaft weigerte sie sich zuvor, mit ihm Sex zu haben. Daraufhin soll der Angeklagte sie an den Haaren von einem Stuhl zu Boden gezogen und auf sie eingetreten haben. Die Frau wurde leicht verletzt. Daher lautet die Anklage auch auf gefährliche Körperverletzung. Ein Urteil wird voraussichtlich Ende Juli erwartet.



