Elf Jahre Haft für Tötung der Stiefmutter in München
Elf Jahre Haft für Tötung der Stiefmutter

Das Landgericht München I hat einen 25 Jahre alten Mann wegen der Tötung seiner Stiefmutter zu elf Jahren Haft verurteilt. Die 11. Große Strafkammer wertete die Bluttat als Totschlag, nicht als Mord. Begründung: Die Frau sei nicht arglos gewesen, der Angeklagte habe nicht heimtückisch gehandelt.

Jahrelange Demütigungen vor der Tat

Der 25-Jährige tötete seine aus Montenegro stammende Stiefmutter im Juni 2025 nach einem heftigen Streit. Er stach über sechzig Mal auf sie ein und schlug sie zuvor. Laut Urteil hatte sie ihn als „Stück Scheiße“ beschimpft. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann bereits wegen Totschlags angeklagt, nicht wegen Mordverdachts.

Die Tat hatte eine lange Vorgeschichte: Die Stiefmutter setzte den jungen Mann nach Erkenntnissen des Gerichts immer wieder herab. Die Richter gingen von einer vorsätzlichen Tötung aus, bei der die Frau keine Chance zur Gegenwehr hatte. Der Mann nahm ein in der Wohnung liegendes Messer.

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Kein fremdenfeindliches Motiv

Ermittler fanden später NS-Literatur beim Angeklagten, doch das Schwurgericht schloss ein fremdenfeindliches Motiv aus. Der 25-Jährige legte ein Geständnis ab und gab an, „wie in Trance“ gehandelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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