Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kabarettist Uwe Steimle
Ermittlungen gegen Kabarettist Uwe Steimle

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Kabarettisten Uwe Steimle eingeleitet. Grund sind Aussagen, die Steimle über die CDU-Politiker Friedrich Merz und Angela Merkel getätigt hatte. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte entsprechende Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“.

Vorwurf: Störung des öffentlichen Friedens

Das Verfahren wurde nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuchs (StGB) eröffnet. Dieser Paragraph stellt die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten unter Strafe. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob Steimles Äußerungen den Tatbestand erfüllen.

Die genauen Aussagen, die zu den Ermittlungen führten, wurden von der Staatsanwaltschaft zunächst nicht näher spezifiziert. Bekannt ist jedoch, dass Steimle in der Vergangenheit mehrfach durch provokante und polarisierende Kommentare aufgefallen ist. Die Ermittlungen richten sich gegen den 62-jährigen Kabarettisten, der vor allem durch seine Auftritte im MDR und seine politischen Programme bekannt wurde.

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Reaktionen und Hintergründe

Der Fall sorgt für Aufsehen in der deutschen Kulturszene und wirft Fragen nach der Grenze zwischen Satire und strafbarer Äußerung auf. Während einige Steimles Aussagen als geschmacklos, aber noch von der Kunstfreiheit gedeckt sehen, sehen andere eine klare Überschreitung der rechtlichen Grenzen.

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wird nun prüfen, ob die Aussagen geeignet waren, den öffentlichen Frieden zu stören. Nach Paragraf 126 StGB ist dies der Fall, wenn die Androhung einer Straftat geeignet ist, bei einem Teil der Bevölkerung Furcht oder Schrecken zu erregen oder den öffentlichen Frieden zu stören.

Uwe Steimle selbst hat sich bislang nicht öffentlich zu den Ermittlungen geäußert. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird.

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