Zehn Monate nach dem tragischen Tod einer Zirkusartistin in Bautzen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Görlitz noch nicht abgeschlossen. Die Behörde prüft weiterhin, ob sich der Vorfall als fahrlässige Tötung qualifizieren lässt.
Strafanzeige seit Februar anhängig
Eine entsprechende Strafanzeige sei bereits im Februar dieses Jahres gestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Weitere Auskünfte wurden mit Verweis auf das laufende Verfahren sowie aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht erteilt. Über den Fall hatte die „Sächsische Zeitung“ am Mittwoch berichtet.
Die 27-jährige Artistin aus Spanien war am 27. September 2025 während einer Trapeznummer in der Manege gestürzt und noch vor Ort ihren Verletzungen erlegen. Das Unglück ereignete sich vor den Augen von rund 100 Besuchern, darunter viele Kinder.
Polizei stufte Fall zunächst als Arbeitsunfall ein
Die Polizei hatte den Vorfall ursprünglich als Arbeitsunfall eingestuft und keinen Hinweis auf ein Fremdverschulden gesehen. Die Staatsanwaltschaft überprüft nun, ob mögliche Sicherheitsmängel oder Fahrlässigkeit seitens des Zirkusbetreibers oder anderer Verantwortlicher vorlagen.
Der Tod der jungen Künstlerin hatte damals in der Region Bestürzung ausgelöst. Der Zirkus sagte nach dem Unglück weitere Vorstellungen ab. Die genauen Umstände des Sturzes, insbesondere ob technisches Versagen oder menschliches Fehlverhalten eine Rolle spielten, sind Gegenstand der laufenden Untersuchungen.
Zehn Monate später: Keine neuen Details
Die Staatsanwaltschaft Görlitz hält sich bedeckt und verweist auf das laufende Verfahren. Es bleibt unklar, wann mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist. Die Familie der verstorbenen Artistin wird von einem Rechtsanwalt vertreten, der ebenfalls keine Stellungnahme abgab.
Der Fall wirft Fragen zur Sicherheit von Zirkusvorführungen auf. Experten fordern strengere Auflagen für Hochseil- und Trapeznummern, insbesondere wenn sie vor jungem Publikum stattfinden. Die zuständigen Behörden in Sachsen haben jedoch bislang keine neuen Sicherheitsrichtlinien erlassen.



