Ein Urteil, das für Unverständnis sorgte: Der ehemalige Rennfahrer Joey M. (30) wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Pflegerin in der Schumacher-Villa freigesprochen. Der Prozess im schweizerischen Gland hatte brisante Details offenbart.
Vorwurf der Vergewaltigung
Die Anklage warf Joey M., einst als großes Talent im Rennsport gehandelt und enger Freund von Mick Schumacher (27), vor, die Pflegerin Najia B. (40) vergewaltigt zu haben. Die Tat soll sich in der Nacht vom 23. auf den 24. November 2019 auf dem Anwesen der Schumachers am Genfer See ereignet haben. Das Gericht sprach den Australier jedoch frei, da die Beweise nicht ausreichten.
Hintergründe der Tatnacht
Najia B., eine erfahrene Krankenpflegerin aus dem Elsass, arbeitete seit Jahren im engsten Betreuungsteam von Michael Schumacher (57). Sie war auf Beatmungspflege und Neuro-Rehabilitation spezialisiert. An jenem Tag hatte sie ihre sechste Schicht in Folge absolviert und gegen 22 Uhr an den Nachtdienst übergeben. Laut eigenen Angaben hatte sie den ganzen Tag kaum gegessen.
Im Billardraum des Anwesens traf sie auf Joey M. und einen Physiotherapeuten. Gemeinsam tranken sie Whiskey und Wodka-Red Bull. Kurz nach Mitternacht brachten die beiden Männer die stark alkoholisierte Frau in ihr Zimmer im Haupthaus, wo sich der Vorfall ereignet haben soll.
Die Aussagen der Pflegerin
In den Gerichtsakten, die der Presse vorlagen, hieß es, Joey M. habe die Pflegerin in einen Zustand versetzt, in dem sie keinen Widerstand mehr leisten konnte. Als sie bewusstlos gewesen sei, habe er sie ausgezogen und vergewaltigt. Das Gericht sah diesen Sachverhalt jedoch als nicht erwiesen an.
Rechtliche Konsequenzen
Joey M., der nach eigenen Angaben heute als Elektriker arbeitet, stand vor einer möglichen Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Die Anklage stützte sich auf Artikel 190 Absatz 2 des Schweizer Strafgesetzbuches. Das Gericht sprach Najia B. jedoch eine Genugtuung von 30.000 Schweizer Franken zu, die sie in einem Zivilverfahren fordern kann.
Rolle der Schumacher-Familie
Die Familie Schumacher war nicht direkt am Verfahren beteiligt, aber ihre Präsenz war allgegenwärtig. Große Teile der Anklageschrift waren aus Gründen der Privatsphäre geschwärzt. Die Arbeitskultur auf dem Anwesen, die von hohem Druck und absoluter Verschwiegenheit geprägt ist, wurde im Prozess thematisiert. Alkohol und Partys seien keine Ausnahme gewesen, wie auch eine Aussage des Angeklagten zeigte, der zwei verschiedene Feiernächte verwechselte.
Das Urteil hat in der Öffentlichkeit für Diskussionen gesorgt, insbesondere wegen der besonderen Umstände des Falls und des prominenten Umfelds.



