Friedhofsdiebstähle: Ehepaar zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Friedhofsdiebstähle: Ehepaar zu Haftstrafen verurteilt

Das Landgericht Berlin hat ein Ehepaar wegen gewerbsmäßigen Diebstahls von Kunstobjekten von Friedhöfen zu langen Haftstrafen verurteilt. Der 68-jährige Angeklagte muss für vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis, seine 63-jährige Frau für vier Jahre und zwei Monate. Ein dritter Angeklagter, ein 57-Jähriger, erhielt wegen gewerbsmäßiger Hehlerei eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung.

Serie von Diebstählen über Jahre hinweg

Das Ehepaar hatte über Jahre hinweg Friedhöfe ausgespäht und nachts Bronzefiguren, Skulpturen und Reliefs aus ihren Verankerungen gelöst oder mit Gewalt abgetrennt. Die bis zu 150 Kilogramm schweren Objekte stahlen sie hauptsächlich von Friedhöfen in Berlin, aber auch in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In 28 Fällen vollendeten sie den Diebstahl, in einem weiteren Fall blieb es beim Versuch. Der Vorsitzende Richter Johannes Schwake betonte den ideellen Schaden: „Der ideelle Wert ist nicht zu bemessen.“ Besonders pietätlos sei der Diebstahl von Skulpturen auf einem Kinderfriedhof gewesen – „das ist nicht nur pietätlos, eine bodenlose Gemeinheit, einem fehlen die Worte.“

Hoher materieller und ideeller Schaden

Unter den gestohlenen Kunstwerken befand sich eine Bronzefigur im Wert von mindestens 60.000 Euro. Die Polizei fahndete mehrfach öffentlich nach den Objekten. Hinweise führten schließlich zu den Tätern. Im Mai 2025 durchsuchten Ermittler Wohnungen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Im Haus des Ehepaars entdeckten sie ein Versteck hinter Treppenbalken. „Sämtliche Objekte mit Ausnahme einer Figur konnten zurückgegeben werden“, so das Gericht. Gegen das Ehepaar wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 8.000 Euro angeordnet, gegen den 57-Jährigen in Höhe von 2.100 Euro.

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Geständnis und Verurteilung

Der 57-jährige Mitangeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, in 18 Fällen gestohlene Objekte erworben und teilweise weiterverkauft zu haben. Er gab an, das Ehepaar als Sammler kennengelernt zu haben. Ihm sei gesagt worden, es handele sich um „Sachen aus aufgelösten Gräbern“. Als die Menge zunahm, kamen ihm Zweifel. Ein Verteidiger des Ehepaars erklärte, der Ehemann habe seit Jahren historische Zaunteile gesammelt und legal erworben. „Irgendwann“ hätten er und seine Frau sich jedoch „dazu verleiten lassen“, Dinge zu stehlen. Das Urteil entspricht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der Eheleute hatten nicht mehr als drei Jahre und neun Monate Haft beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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