Grabkunst-Diebstähle: Ehepaar zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Grabkunst-Diebstähle: Ehepaar zu Haft verurteilt

Das Landgericht Berlin hat ein Ehepaar wegen gewerbsmäßigen Diebstahls von Kunstobjekten von Friedhöfen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 68-jährige Angeklagte erhielt vier Jahre und vier Monate, seine 63-jährige Frau vier Jahre und zwei Monate. Ein dritter Angeklagter, ein 57-jähriger Mann, wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Serie von Diebstählen auf Friedhöfen in mehreren Bundesländern

Das Ehepaar hatte über Jahre hinweg Friedhöfe ausgespäht und nachts Bronzefiguren, Skulpturen und Reliefs aus ihren Verankerungen gelöst oder mit Gewalt abgetrennt und gestohlen. Die meisten der bis zu 150 Kilogramm schweren Objekte wurden auf Friedhöfen in Berlin entwendet, darunter eine Bronzefigur im Wert von mindestens 60.000 Euro. Betroffen waren zudem Friedhöfe in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Insgesamt wurden 28 vollendete und ein versuchter Diebstahl nachgewiesen.

Der Vorsitzende Richter Johannes Schwake betonte den ideellen Schaden: „Der ideelle Wert ist nicht zu bemessen.“ Besonders pietätlos sei der Diebstahl von Skulpturen von einem Kinderfriedhof: „Das ist nicht nur pietätlos, eine bodenlose Gemeinheit, einem fehlen die Worte.“

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Versteck im Haus und Ermittlungserfolg

Die Polizei fahndete öffentlich nach den gestohlenen Kunstwerken. Hinweise führten auf die Spur des Paares. Im Mai 2025 durchsuchten Ermittler deren Haus in Berlin sowie ein weiteres Anwesen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei entdeckten sie ein Versteck hinter Treppenbalken. „Sämtliche Objekte mit Ausnahme einer Figur konnten zurückgegeben werden“, hieß es im Urteil. Gegen das Ehepaar wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 8.000 Euro angeordnet, gegen den 57-Jährigen in Höhe von 2.100 Euro.

Der 57-jährige Hehler hatte zu Prozessbeginn gestanden, die Objekte vom Ehepaar erworben zu haben. Er gab an, als Sammler habe er das Paar kennengelernt und sei zunächst davon ausgegangen, dass es sich um „Sachen aus aufgelösten Gräbern“ handele. Später seien ihm Zweifel gekommen. Das Ehepaar ließ über seinen Verteidiger erklären, der Ehemann habe seit vielen Jahren historische Zaunteile gesammelt und legal erworben. „Irgendwann“ hätten sie sich „dazu verleiten lassen“, Dinge zu stehlen.

Urteil entspricht weitgehend der Staatsanwaltschaft

Das Urteil entspricht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger der Eheleute hatten nicht mehr als drei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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