Nach dem Sturz eines DB-Sicherheitsmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug bei Karlsruhe bleibt der Tatverdächtige auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen Körperverletzung ab. Grund sind unter anderem Zweifel am Tathergang, die durch ein Überwachungsvideo der Bahn aufkamen.
Der Vorfall: Eskalierte Ticketkontrolle
Am Freitagabend war ein 36-jähriger Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn während einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug mit rund 120 km/h aus dem Zug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Nach bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll ein 36-jähriger Fahrgast den Mitarbeiter geschlagen und getreten haben. Im Gerangel habe die Zugtür nachgegeben, sodass der Mitarbeiter durch einen Spalt fiel. Die genaue Ursache für das Nachgeben der Tür ist noch unklar.
Überwachungsvideo bringt Zweifel
Das Amtsgericht Karlsruhe teilte mit, der Haftrichter habe nach der Anhörung des Beschuldigten ein Überwachungsvideo der Bahn ausgewertet. Die Aufnahmen hätten Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergeben. Was genau zu sehen ist, ließ das Gericht offen. Der genaue Hergang sei weiter Gegenstand intensiver Ermittlungen.
Nach Einschätzung des Haftrichters fehlte der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Damit habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen.
Reaktionen und Forderungen
Der Vorfall hat eine Debatte über die Sicherheit von Bahn-Mitarbeitern ausgelöst. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) fordert Gesetzesänderungen zum besseren Schutz des Personals. Der Sturz des Sicherheitsmitarbeiters zeigt nach Ansicht der GDL die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter. Der 36-jährige Tatverdächtige bleibt vorerst auf freiem Fuß, muss aber mit weiteren Ermittlungen rechnen. Der verletzte Mitarbeiter befindet sich weiterhin in lebensgefährlichem Zustand.



