In Westerland auf Sylt hat ein bewaffneter Angriff auf einen Barbershop für Aufsehen gesorgt. Am Mittwochvormittag wurden in der Strandstraße mindestens drei Schüsse auf den Friseursalon abgegeben. Die Polizei hat inzwischen zwei Haftbefehle erlassen, wie die Staatsanwaltschaft Flensburg mitteilte.
Ermittlungen gegen Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Gegen einen 15-jährigen Jugendlichen wird wegen versuchten Totschlags ermittelt. Er steht im dringenden Verdacht, die Schüsse abgegeben zu haben. Ein 23-jähriger Mann wird wegen Beihilfe beschuldigt. Nach Angaben der Polizei soll er den Jugendlichen nach Sylt gefahren und die Tatausführung gefördert haben. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
Festnahmen und Haftbefehle
Der 15-Jährige wurde nach der Tat am Bahnhof von Einsatzkräften aufgegriffen. Der 23-Jährige, der eine scharfe Schusswaffe bei sich trug, war bereits zuvor festgenommen worden. Nach seiner Festnahme am Mittwoch wurde der Erwachsene zunächst wieder freigelassen, weil kein Haftbefehl vorlag. Später randalierte er vermutlich in Niebüll und wurde am Donnerstag erneut festgenommen. Der Jugendliche war zunächst in Gewahrsam genommen worden, weil er seine Unterkunft eigenmächtig verlassen hatte. Erst am Donnerstag wurde er offiziell als Tatverdächtiger festgenommen.
Tatort weiträumig abgesperrt
Eine dpa-Reporterin hatte am Mittwoch in der Strandstraße ein Loch in der Scheibe des Friseursalons entdeckt. Der Bereich war weiträumig abgesperrt, zahlreiche Polizisten waren im Einsatz. Die Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar. Der Jugendliche wird zudem beschuldigt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.
Rechtliche Grundlage
Nach Artikel 104 des Grundgesetzes darf eine Person, die wegen einer Straftat festgenommen wird, nur nach Erlass eines Haftbefehls über den folgenden Tag hinaus in Haft gehalten werden. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat die Haftbefehle nun beantragt und erwirkt.



