Chihuahua löst Sturz aus: Halter muss Schmerzensgeld zahlen
Chihuahua löst Sturz aus: Halter muss Schmerzensgeld zahlen

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einen Hundehalter zur Zahlung von 1500 Euro Schmerzensgeld verurteilt, nachdem sein unangeleinter Chihuahua eine hochschwangere Frau erschreckt hatte, die daraufhin stürzte und sich verletzte. Die Frau erlitt einen Bruch des linken Oberarms und eine Prellung der linken Hand.

Das Gericht entschied, dass die Flucht der Frau vor dem kleinen Hund nicht als Mitschuld gewertet werden könne. In der konkreten Situation habe keine Rolle gespielt, ob der Hund freundlich auf sie zugelaufen sei, da man nicht sicher habe einschätzen können, dass sein Verhalten nicht aggressiv sei.

Zwar könne ein Chihuahua mit einer Widerristhöhe von 15 bis 23 Zentimetern einen Menschen nicht schwer verletzen, so die Richter. Eine „hochriskante Flucht“ hätte eine umfassende Mithaftung begründen können, doch die Frau sei nur wenige Meter auf einem gepflegten Rasen zurückgewichen. Dass sie möglicherweise Panik bekam, sei auf den Hundehalter zurückzuführen, der das Tier nicht angeleint hatte.

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Das Kind der Frau wurde früher als geplant geboren, ein Zusammenhang mit dem Sturz konnte jedoch nicht festgestellt werden. Das Landgericht Ansbach hatte der Frau in erster Instanz noch eine 80-prozentige Mitschuld zugerechnet, da sie über einen unbefestigten Weg weggelaufen war. Das Oberlandesgericht änderte das Urteil nun ab.

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