Landgericht Hamburg: Lange Haftstrafen für Überfall auf 80-Jährigen
Hohe Strafen für Überfall auf 80-Jährigen in Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat drei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie einen 80-jährigen Mann in Hamburg-Eißendorf überfallen und gequält haben. Der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann sprach von einer „völlig sinnlosen und brutalen Tat“. Die Angeklagten wurden des versuchten Mordes, der besonders schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden.

Die Urteile im Einzelnen

Ein 45-jähriger Angeklagter, der alkoholabhängig ist und zahlreiche Vorstrafen hat, erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. Ein 25-Jähriger muss für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, sein gleichaltriger Cousin für vier Jahre und sechs Monate. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils zwei Jahre längere Strafen gefordert. Während der Urteilsverkündung war lautes Schluchzen aus dem Zuschauerraum zu hören, in dem Angehörige und Bekannte saßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tathergang: Vom Dorffest zum brutalen Überfall

Laut Gericht lernten sich der 45-Jährige und einer der 25-Jährigen nach einem Dorffest in einer Kneipe kennen. Der Cousin des 25-Jährigen stieß später hinzu. Am Morgen des 30. August 2025 fuhren die Männer in einem Transporter zum Haus des 80-Jährigen, bei dem der 45-Jährige eigentlich seinen dritten Arbeitseinsatz als Gärtner haben sollte. Der Entschluss zum Überfall sei alkoholisiert nach einer durchzechten Nacht gefasst worden, so Steinmann.

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Als der Senior auf seinen Rollator gestützt die Tür öffnete, erhielt er sofort einen heftigen Faustschlag ins Gesicht und stürzte zu Boden. Die Täter beschimpften ihn, zogen ihm einen Jutebeutel über den Kopf und strangulierten ihn. „Der 80-Jährige hatte Todesangst“, sagte Steinmann. Die Täter verlangten Geld, Schmuck und Wertgegenstände. Der Senior verriet das Versteck einer Dose mit 1.800 Euro. Erst dann sei den Männern bewusst geworden, dass sie unmaskiert waren und wiedererkannt werden könnten. Einer der Räuber sagte: „Wir müssen ihn jetzt umbringen, er hat uns gesehen.“

Versuchter Mord und Flucht

Die Angeklagten befestigten ein Stromkabel in etwa zwei Metern Höhe an der Kellertreppe und formten eine Schlinge. Der 45-Jährige versuchte, den Senior damit aufzuhängen, was jedoch an dessen Gegenwehr scheiterte. „Es sollte so aussehen, als hätte er sich selbst umgebracht“, erklärte Steinmann. Während die Täter im Arbeitszimmer ihr weiteres Vorgehen besprachen, hörte der 80-Jährige Geräusche an der Haustür und schrie um Hilfe. Es war seine Pflegekraft. Daraufhin flohen die Räuber, nachdem einer dem Opfer noch einmal ins Gesicht geschlagen hatte – „möglicherweise aus Frust“. Sie wurden kurz darauf festgenommen.

Folgen für das Opfer

Der Senior erlitt Blutergüsse am Kopf, Prellungen im Brustkorb, Würgemale am Hals und erhebliche Schmerzen. Nach einigen Tagen im Krankenhaus habe er sich körperlich einigermaßen erholt, leide aber weiterhin unter psychischen Folgen wie Schlafstörungen. Vor Gericht machte das Opfer eine ruhige und präzise Aussage, die mehr als zwei Stunden dauerte. Die Kammer glaubte ihm, nicht den Angeklagten. Der 80-Jährige lehnte eine Geldentschädigung oder Entschuldigung ab. „Er hat Verachtung empfunden“, sagte Steinmann. Der alte Mann wünsche sich nur sein altes Leben zurück – doch das sei nicht mehr möglich.

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