Mario M. täuschte 16 Monate lang im Flughafenhotel am BER eine Krebserkrankung vor und erlog eine ADAC-Kostenübernahme, um die Rechnung von 107.000 Euro zu umgehen. Nun verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu dreieinhalb Jahren Haft wegen besonders schweren Betruges. Der 55-Jährige zeigte Reue, ist aber mehrfach vorbestraft.
Lügenkonstrukt und falsche Versprechungen
Am 1. April 2023 checkte Mario M. gemeinsam mit seiner Partnerin und deren zwei minderjährigen Kindern in einem Hotel am Berliner Flughafen BER ein. Gegenüber dem Hotelpersonal gab er an, an Krebs erkrankt zu sein und sich in der Charité behandeln zu lassen. Die Familie sei in einem Wohnwagen angereist, der jedoch abgebrannt sei – die Kosten für den Hotelaufenthalt werde der ADAC übernehmen, da das Fahrzeug versichert gewesen sei. „Ich habe alle Register gezogen“, erinnerte sich Mario M. vor Gericht. „Man hat mir geglaubt.“ Tatsächlich baute er ein Lügengebäude auf: Er verfasste fingierte E-Mails, die angeblich vom ADAC stammten, und täuschte so dem Hotel eine Kostenübernahme vor. „Ich war in den Mails der ADAC“, erklärte der Angeklagte selbstbewusst.
Aufenthalt und heimliche Abreise
Über 16 Monate hinweg lebte die vierköpfige Familie auf Kosten des Hotels. Die Rechnung belief sich auf rund 107.000 Euro – bezahlt wurde kein Cent. Eine Mitarbeiterin des Hotels sagte vor Gericht aus, dass die Buchhaltung im Fall einer Kostenübernahme zuständig sei und der Betrug lange unbemerkt blieb. „Es fiel lange nicht auf“, so die Zeugin. Der Gast habe immer wieder vertröstet und versprochen, die Sache mit dem Automobilclub zu klären. Am 10. August 2024 verließen M. und seine Begleitung das Hotel heimlich. Aktuell leben sie in einem Wohnheim in Köpenick.
Vorstrafen und psychische Belastung
Mario M. ist kein Unbekannter für die Justiz: Seit 1998 gab es immer wieder Verfahren gegen ihn, vor allem wegen Betrugs. Rund zehn Vorstrafen weist sein Register auf. Ende 2024 wurde er bereits zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, weil er von Juni 2022 bis Januar 2023 in Berliner Unterkünften eingecheckt, aber nicht bezahlt hatte – ein Schaden von 25.000 Euro. Dieses Urteil wurde nun in die aktuelle Entscheidung einbezogen. Vor Gericht gab der Angeklagte an, Diplom-Pädagoge zu sein und 16 Jahre als Soldat der Bundeswehr gedient zu haben, unter anderem 42 Monate in Afghanistan. „Das ändert den Blickwinkel“, sagte er. Sein Verteidiger führte an, dass der Mandant durch den Auslandseinsatz psychischen Schaden genommen habe und „ganz unten angekommen“ sei. Er sei nicht zu vergleichen mit „wahren Wirtschaftskriminellen“. Die Konten des Angeklagten seien leer, er habe lediglich Ruhe vor einem Stalker des Ex-Mannes seiner Partnerin gesucht.
Urteil und Strafmaß
Der Staatsanwalt beantragte eine Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren Haft wegen besonders schweren Betruges. Der Verteidiger hielt zweieinhalb Jahre für ausreichend. Das Amtsgericht Tiergarten folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In der Urteilsbegründung hieß es, Mario M. habe eine „gewisse Unverfrorenheit“ an den Tag gelegt, seine Geschichten clever oder makaber wie eine Krebserkrankung erzählt. Er habe Kost und Logis für vier Personen erschlichen, dabei auch mit fingierten E-Mails agiert und das Hotel „bewusst in die Irre geführt“. Der Angeklagte zeigte sich reumütig: „Heute würde ich es anders machen.“



