Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Entschädigung für zu Unrecht inhaftierte Menschen deutlich erhöhen soll. Künftig sollen Betroffene für jeden Tag Haft 100 Euro erhalten, statt wie bisher 75 Euro. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten steigt der Betrag auf 150 Euro pro Tag. Dies geht aus dem Entwurf des Bundesjustizministeriums hervor.
Keine Abzüge für Verpflegung und Unterbringung
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Abschaffung von Abzügen für sogenannte ersparte Aufwendungen wie Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt. Diese Praxis, bei der der Staat die Kosten für „Kost und Logis“ von der Entschädigung abzog, wird von Hubig als „falsch“ bezeichnet. „Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden. Wer zu Unrecht in Haft war, muss angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für ‚Kost und Logis‘ erdulden müsse, ist falsch“, sagte die Ministerin.
Längere Fristen für Anträge
Neben der Erhöhung der Entschädigungssumme sieht der Entwurf auch längere Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen vor. Bisher müssen Betroffene ihren Antrag auf Entschädigung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft stellen. Diese Frist soll auf zwei Monate verlängert werden. Für die Entscheidung über die konkrete Höhe der Entschädigung haben die Betroffenen künftig bis zu ein Jahr Zeit.
Zudem können sich erfolgreich gegen eine Verurteilung zur Wehr setzende Personen künftig eine öffentliche Bekanntmachung der Urteilsaufhebung verlangen, mindestens im Bundesanzeiger. Dies soll der Rehabilitierung dienen.
Kosten für Länder und Stellungnahmefrist
Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt wird. Laut den Schätzungen im Entwurf entsteht durch die Anhebung eine jährliche Mehrbelastung von knapp 2,5 Millionen Euro für die Justizhaushalte der Länder. Grundlage der Schätzung ist eine Abfrage bei den Landesjustizverwaltungen aus dem Jahr 2022, wonach bundesweit jährlich etwa für 80.000 Tage Freiheitsentziehung Entschädigung gezahlt wird. Fälle unrechtmäßiger Strafhaft von über sechs Monaten kommen demnach nur sehr selten vor; die erhöhte Entschädigung von 150 Euro pro Tag dürfte daher nur für etwa jeden zehnten Hafttag ausgezahlt werden. Länder und Verbände können bis zum 14. August Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben.
Vorgeschichte und letzte Änderung
Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Reformvorschlag vorgelegt, der für Haft von sechs Monaten oder länger 200 Euro pro Tag vorsah. Aufgrund des Zerbrechens der Ampel-Koalition wurde dieser Entwurf jedoch nicht umgesetzt. Die letzte Erhöhung der Haftentschädigung erfolgte im Jahr 2020, als der Satz von 25 Euro auf 75 Euro pro Tag angehoben wurde. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält keine explizite Vereinbarung zur Anhebung der Entschädigung.



