Prozess in Heilbronn: Jäger wegen Drahtseil-Fallen auf Radweg vor Gericht
Jäger wegen Drahtseil-Fallen auf Radweg vor Gericht

Ein 61-jähriger Jagdpächter steht seit Montag vor dem Landgericht Heilbronn, weil er mehrfach Drahtseile über einen illegalen Mountainbike-Trail gespannt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor. Der Angeklagte verteidigte sich und sprach von einer „absolut falschen Entscheidung“, die jedoch nur der Abschreckung gedient habe.

Hintergrund des Falls: Illegale Strecke und Drahtseile

Der Mann soll zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den sogenannten Dachstrail aufgehängt haben, eine bei Mountainbikern beliebte, aber illegale Strecke zwischen Eberstadt und Grantschen. Die Seile waren laut Anklage auf 1,20 Meter Höhe gespannt und kaum sichtbar. Sie können zu schweren Stürzen führen. Die ersten Drähte rissen beim Durchfahren, ohne dass jemand verletzt wurde. Daraufhin spannte der Jagdpächter ein stabileres Seil. Ein Mountainbiker bemerkte die Falle rechtzeitig und konnte gerade noch bremsen.

Angeklagter: „Massives Problem für Wildtiere“

In einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung sagte der Gartenbauer: „Ich habe die zunehmende Nutzung des Trails als massives Problem für die Wildtiere und andere Waldbesucher erlebt.“ Über Jahre habe er versucht, die Nutzung auf legale Weise zu unterbinden. „Leider kam von den Bikern auf all meine Bemühungen hin keine Reaktion.“ Der Trail sei immer intensiver genutzt worden. Dennoch räumte er ein: „Es war eine absolut falsche Entscheidung, die Drähte zu spannen.“

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Mordmerkmal der Heimtücke

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist durch den weiteren Versuch mit dem stabileren Seil das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Seit September 2024 ist der Haftbefehl gegen den Jagdpächter außer Vollzug gesetzt, er befindet sich auf freiem Fuß. Der Prozess wird fortgesetzt.

Konflikt um Singletrails in Baden-Württemberg

Der Fall beleuchtet einen seit Jahren schwelenden Konflikt: Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das Radfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite gesetzlich verbietet. Diese sogenannte Zweimeterregel ist seit 1995 im Landeswaldgesetz verankert. Enge Pfade, sogenannte Singletrails, sind damit tabu – sehr zum Ärger von Mountainbikern, die genau solche Wege suchen. Viele weichen auf illegale Strecken wie den Dachstrail aus. Für Waldbesitzer und Jagdpächter bedeutet das: fremde Menschen auf ihrem Grund, die Wild aufschrecken, Schutzgebiete queren und andere Waldnutzer gefährden.

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