Kommentar zur Jugendgewalt: Strafmündigkeit neu denken, aber nicht Kinder einsperren
Jugendgewalt: Strafmündigkeit neu denken, aber nicht Kinder einsperren

Seit Jahren ringt die Politik mit jungen Gewalttätern. Haftstrafen für Kinder zu fordern, ist sinnlos. Trotzdem braucht es ein Umdenken. Ein Kommentar von Christian Unger, Redakteur.

Der Fall Luise und die Debatte um Strafmündigkeit

Kinder sind schutzlos. Eine Gesellschaft behütet sie, gibt ihnen Rechte. Aber Kinder können auch brutale Taten verüben. In Rheinland-Pfalz töteten zwei Mädchen ein Kind mit einem Messer. Es ist ein extremer Fall, ein Einzelfall. Das Strafgesetzbuch, Paragraf 19, hält fest: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Dieser Grundsatz gilt seit Jahrzehnten. Der Gedanke dahinter ist richtig: Kinder können die Folgen einer Tat nicht ermessen. Sie trifft keine Schuld. Erziehung kommt vor Strafe – und Gefängnis ist schon für Erwachsene schlimm. Für Kinder bleibt es ein Tabu.

Tabus und rote Linien in der Debatte

Tabus sind wichtig, denn sie setzen Grenzen, rote Linien. Zugleich besteht das Risiko, dass jede Debatte mit dem Verweis auf eine rote Linie erstickt wird. Die Politik muss offen diskutieren, ob der Umgang mit schweren Straftätern unter 14 Jahren funktioniert. Denn nicht nur die Polizei, sondern auch Lehrkräfte, Fußballtrainerinnen, Jugendämter beobachten mit Sorge ein Anwachsen von Gewalt durch Kinder und Jugendliche.

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Bestehende Hilfsangebote für gewalttätige Kinder

Wer Kind ist und Gewalt verübt, bekommt Hilfe. Schon heute setzen sich Sozialarbeiter ein, helfen Familiengerichte, unterstützt das Jugendamt. All das ist richtig. Vor Gericht in einem Strafprozess aber landet ein Kind nicht. Eine solche Justiz kann helfen – auch in Konflikten, in denen der Täter erst zwölf Jahre alt ist. Die Gesellschaft verschenkt dadurch aber einen Raum, der helfen kann, um nach einer schweren Tat Gerechtigkeit zu schaffen.

Ein Plädoyer für individuelle Gerichtsverfahren

Ein Prozess vor einem Gericht kann ein Gefühl von Verantwortung in einem Täter auslösen. Allerdings nur dann, wenn sie oder er nicht nur passiv die Beweisaufnahme über sich ergehen lässt – sondern aktiv Teil der Aufarbeitung eines Verbrechens ist. Wenn ein Mensch sich einlässt auf das Leid der Opfer. Wenn es einen Dialog gibt. Wenn der Täter Wiedergutmachung leistet. Heilsam kann ein Prozess sein, wenn dort nicht nur Täter und Opfer sitzen, sondern auch Familie, Freunde und Nachbarschaft. Wenn ein Beschuldigter sich schämt – aber die Gemeinschaft ihn doch zu sich zurückholt.

Eine solche Justiz kann helfen – auch in Konflikten, in denen der Täter erst zwölf Jahre alt ist und das Kind fähig ist, die eigene Verantwortung zu erkennen. Das müsste jedes Gericht individuell prüfen. Eine solche Justiz kostet Zeit und Geld. Aber sie wäre viel mehr als ein bloßes Abfeuern von Haftstrafen.

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