Zahnärzte-Versorgungswerk: Kündigung von Managerin unwirksam
Kündigung von Managerin beim Versorgungswerk unwirksam

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer Abteilungsleiterin des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) für unwirksam erklärt. Die Entscheidung erging aus formellen Gründen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Klage der betroffenen Managerin war damit größtenteils erfolgreich. Allerdings darf sie bis zur Rechtskraft des Urteils nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Richter begründeten dies mit der Schwere der vorgeworfenen Pflichtverletzungen. Unter diesen Umständen sei dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung bis zur endgültigen Klärung nicht zuzumuten.

Hintergrund: Riskante Kapitalanlagen und Milliardenverlust

Die Kündigung steht im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Investments, die zu erheblichen Verlusten für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Zahnärzten und Zahnärztinnen führten. Wirtschaftsprüfer stellten im vergangenen Jahr fest, dass die Anlagen deutlich weniger wert sind als angenommen. Es wird eine Versorgungslücke von mehr als einer Milliarde Euro befürchtet. Grund dafür sollen riskante Anlagestrategien sein. Die Klägerin war im Rahmen ihrer Tätigkeit an den Anlageentscheidungen beteiligt.

Formelle Fehler: Frist und Personalrat nicht beachtet

Das Gericht begründete die Unwirksamkeit sowohl der fristlosen als auch der ordentlichen Kündigung mit formellen Mängeln. Bei der fristlosen Kündigung hielt sich das VZB nicht an die gesetzliche Zweiwochenfrist. Im zweiten Fall wurde der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört. Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Direktor ebenfalls gekündigt – Schadenersatzforderung

Bereits Ende Januar hatte das Arbeitsgericht die Kündigung des Direktors des Versorgungswerks für zulässig erklärt. Der Kläger habe seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht, so das Gericht. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Versorgungswerk verlangt nun knapp 50 Millionen Euro Schadenersatz von dem Ex-Manager. Ein Gütetermin ist für den 10. Juli vor dem Arbeitsgericht Berlin anberaumt. Der Anwalt des gekündigten Direktors teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, man wolle sich während des laufenden Verfahrens nicht zu Details äußern.

Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts

Parallel beschäftigt der Fall weitere Stellen der Berliner Justiz. Die Generalstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet und prüft einen Anfangsverdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Zudem hat das Versorgungswerk beim Landgericht Berlin eine mehr als 2000-seitige Klageschrift eingereicht. Darin geht es zivilrechtlich gegen ehemalige Führungskräfte, das Land Berlin, einen Wirtschaftsprüfer und eine Bank vor. Wann es dort zum Prozess kommen könnte, ist noch offen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration