Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer Abteilungsleiterin des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) für unwirksam erklärt. Die Kündigung stand im Zusammenhang mit hohen Verlusten durch fehlgeschlagene Investments. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, waren formelle Gründe ausschlaggebend für die Entscheidung.
Klage erfolgreich, aber Rückkehr vorerst verwehrt
Die Klage der betroffenen Managerin hatte damit weitgehend Erfolg. Dennoch darf sie vorerst nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Richter begründeten dies mit der „Schwere der vorgeworfenen Pflichtverletzungen“. Unter diesen Umständen sei es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, die Frau bis zur endgültigen Klärung weiterzubeschäftigen.
Milliardenloch durch riskante Anlagestrategien
Hintergrund der Kündigung sind Kapitalanlagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Wirtschaftsprüfer stellten im vergangenen Jahr fest, dass die Anlagen deutlich weniger wert sind als angenommen. Es wird eine Versorgungslücke von mehr als einer Milliarde Euro befürchtet. Ursache sollen riskante Anlagestrategien sein, an denen die Klägerin im Rahmen ihrer Tätigkeit beteiligt war.
Formelle Fehler: Frist und Personalrat
Das Gericht begründete die Unwirksamkeit sowohl der fristlosen als auch der ordentlichen Kündigung mit formellen Mängeln. Bei der fristlosen Kündigung habe das VZB die gesetzliche Zweiwochenfrist nicht eingehalten. Im Fall der ordentlichen Kündigung wurde der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört. Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Ex-Direktor ebenfalls gekündigt
Bereits Ende Januar hatte das Arbeitsgericht die Kündigung des Direktors des Versorgungswerks für zulässig erklärt. Auch hier ging es um die fehlgeschlagenen Investments. Das Gericht argumentierte, der Kläger habe seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schadenersatzforderung und weitere Verfahren
Das Versorgungswerk fordert inzwischen knapp 50 Millionen Euro Schadenersatz von dem gekündigten Ex-Manager. Ein Gütetermin dazu ist am 10. Juli beim Arbeitsgericht Berlin angesetzt. Der Anwalt des Ex-Direktors erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, man wolle sich während des Verfahrens nicht zu Details äußern.
Parallel dazu ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung. Bis zum rechtskräftigen Abschluss gilt die Unschuldsvermutung. Zudem hat das Versorgungswerk beim Landgericht Berlin eine mehr als 2000-seitige Zivilklage gegen ehemalige Führungskräfte, das Land Berlin, einen Wirtschaftsprüfer und eine Bank eingereicht. Ein Prozessbeginn ist noch nicht absehbar.



