Das Landgericht Aschaffenburg hat einen 67-jährigen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Er tötete vor fast 42 Jahren seine damalige Freundin Maria Köhler. Die 19-jährige angehende Krankenschwester wurde am 30. Juli 1984 in ihrem Zimmer mit ihrem eigenen Netzschal stranguliert. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und in seinem Schlusswort Reue gezeigt: „Ich bereue es sehr“, sagte er und sprach von einer spontanen Tat.
Keine Chance sich zu wehren
Der Vorsitzende Richter Karsten Krebs erklärte in der Urteilsbegründung: „Die Tat wäre dem Angeklagten auch ohne das Geständnis nachzuweisen gewesen. Für die Geschädigte Maria Köhler bestand keine Chance, sich zu wehren.“ Die Strangulation dauerte vier bis fünf Minuten. Das Motiv des Mannes konnte nicht sicher geklärt werden. Die Kammer geht nicht von einer spontanen Tat aus. Das Urteil wegen Mordes aus Heimtücke ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft: Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen
Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Täter aus Wut und Eifersucht handelte. Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh sagte in seinem Plädoyer: „Der Angeklagte hat mit Tötungsabsicht gehandelt.“ Der Mann habe die Trennung vom Opfer nicht akzeptiert. Maria hatte sich vor ihrem Tod von dem damals 25-Jährigen getrennt und einen neuen Partner, einen US-Soldaten in Hanau. Die Anklage wertete die Tat als Mord – aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen – und forderte lebenslange Haft. Der Nebenklagevertreter, der die beiden Schwestern der Getöteten vertrat, schloss sich dem Antrag an.
Verteidigung plädierte auf Totschlag
Die Verteidigerin Diane Waterstradt argumentierte: „Ich gehe nicht davon aus, dass mein Mandant einen Mord begangen hat.“ Vor 30 oder 40 Jahren wäre der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt worden. Der Verdächtige sei zur jungen Frau gegangen, um zu reden und seine Sachen abzuholen. Dabei sei es zu einem Streit gekommen. „Dann hat mein Mandant spontan an dem Schal gezogen, den Frau Köhler getragen hat.“ Waterstradt beantragte Freispruch, da ihrer Ansicht nach Totschlag vorlag und dieser verjährt ist.
Jahrzehntelange Flucht und falsche Identität
Der staatenlose Verdächtige flog nach der Tat in die Türkei und blieb jahrzehntelang unauffindbar. Mitte 1998 reiste er unter anderem Namen zusammen mit seiner neuen deutschen Ehefrau, die er in der Türkei geheiratet hatte, wieder nach Deutschland ein. In Aschaffenburg lebte er rund 16 Jahre unter falscher Identität, bevor er erneut in die Türkei ausreiste. Der 67-Jährige hat keine Staatsangehörigkeit: Er verlor seine türkische Staatsbürgerschaft, weil er sich dem Militärdienst verweigerte.
Neue Ermittlungen seit Ende 2024
Ende 2024 nahmen Altfall-Ermittler der Polizei das ungelöste Verbrechen wieder auf und spürten den Angeklagten in der Türkei auf. Im September 2024 wurde er nach Deutschland überstellt und sitzt seither in Untersuchungshaft. Experten hatten zuvor DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe sichergestellt – die DNA des Angeklagten. Nur Mord verjährt nicht; alle anderen Taten wie Totschlag waren bereits verjährt.



