Das Landgericht Itzehoe hat ein Elternpaar zu lebenslanger Haft verurteilt, weil es seinen vier Monate alten Säugling in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) verhungern ließ. Die Kammer wertete die Vernachlässigung als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann erklärte in der Urteilsbegründung, der Fall lasse einen „fassungslos zurück“.
Hintergrund der Tat
Die zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Angeklagten hatten das im Mai 2025 geborene Baby in ihrer Wohnung in Brunsbüttel so schwer vernachlässigt, dass es am 26. September 2025 starb. Eine Obduktion ergab, dass das Kind verhungert war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, da sie das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt ansah. Die Angeklagten hätten es unterlassen, das Kind ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen, und hätten willentlich in Kauf genommen, dass ihre Tochter nicht überlebe.
Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung
Die Verteidigung des Paares hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und forderte laut NDR eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die Mutter und fünf Jahren für den Vater. Eine gemeinsame Tötungsabsicht sei nicht zu erkennen gewesen. Während des Prozesses berichteten die Eltern von ihren Schwierigkeiten im Umgang mit dem Baby. Das Paar hatte neben dem toten Säugling noch dreijährige Zwillinge. Der Vater sagte: „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde.“ Für den Monat des Todes des Kindes habe er bis zum Todestag keine Erinnerung mehr.
Aussagen der Mutter
Die Mutter gab vor Gericht an, dass die Eltern etwa zwei Wochen vor dem Tod des Babys bemerkt hätten, dass es an Gewicht verlor. Sie hätten dann beschlossen, das Mädchen öfter zu stillen und zuzufüttern. Obwohl das Kind die Flasche nicht annahm, schoben die Eltern einen Besuch bei einem Kinderarzt auf. Sie begründeten dies damit, dass auch ihre Zwillinge unter Gewichtsschwankungen gelitten hätten. Die Mutter sagte außerdem aus, ihre Überforderung habe sich durch das Verpassen von Kinderarztterminen gezeigt.
Nebenverfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Nebenverfahren eingestellt. Sowohl bei einem Mitarbeiter des Jugendamtes als auch bei Bekannten der Eltern hatten sich keine Hinweise auf relevantes Fehlverhalten ergeben. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen des Kinderschutzes in Deutschland.



