Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar wegen der Versklavung jesidischer Mädchen und Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu langen Haftstrafen verurteilt. Der 45-jährige Ehemann erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, seine 30-jährige Ehefrau eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Die Richter sprachen die Angeklagten des Völkermordes, der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.
Monströse Gewalt gegen jesidische Kinder
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar im Irak zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen kaufte, ausbeutete und der Mann die Kinder sexuell missbrauchte. „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint“, erklärte die Vertreterin des Generalbundesanwalts. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Die heute 30-jährige Ehefrau hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: „Es tut mir leid.“ Ihr Ehemann hatte sich vor Gericht nicht äußern wollen.
Eines der Opfer verfolgte als Nebenklägerin den Prozess vor Ort. Während der Urteilsbegründung brach die junge Frau immer wieder in Tränen aus. Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was die Bundesrepublik Deutschland als Völkermord einstuft.
Radikalisierung in Münchner Moschee
Der Täter wurde 1981 im Irak geboren. Er kam 2002 nach Deutschland, arbeitete als Friseur und wurde Vater. Ab 2013 soll er sich in einer salafistisch geprägten Münchner Moschee radikalisiert haben und 2015 in den Irak ausgereist sein. Dort heiratete er kurz darauf auf Druck von deren Familie seine 1996 geborene Frau.
Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann 2015 laut Gericht auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Im Jahr 2017 kam noch ein zwölfjähriges Mädchen dazu. Beide Kinder vergewaltigte der Mann nach Überzeugung des Gerichts. Dies sieht das Gericht unter anderem durch Gutachten von Sachverständigen als belegt.
Unterstützung durch die Ehefrau
Die Vergewaltigungen wurden von der Frau unterstützt. In einem Fall legte sie der Zwölfjährigen Kleider bereit und behauptete, sie solle sich für eine Hochzeit schön machen – danach sei der Mann in das Zimmer gekommen und habe das Kind vergewaltigt. Die Frau selbst verbrühte laut Gericht in einem Fall die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser – ein Fall von wiederholter Folter. Das junge Mädchen sei immer wieder bewusst überfordert worden und habe nie kindgerecht leben dürfen. Beide Opfer seien bis heute schwer traumatisiert und als Folgen der Versklavung erkrankt.
Erste Verurteilung wegen Umerziehung
Ihre eigene Religion hätten die Kinder nicht ausüben dürfen und stattdessen islamische Glaubensregeln befolgen müssen. Wie der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte, ist es damit die erste Verurteilung in Deutschland wegen der Überführung von Opfern in eine andere Volksgruppe, also der Umerziehung der Jesidinnen zum Islam. So habe die jüngere der Sklavinnen ihre Muttersprache verloren und benötige einen Dolmetscher für Telefonate mit ihrer Mutter, sie habe auch ihre Religion verloren.
Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten.



