Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagten Twana H. S. und Asia R. A. hatten zwischen 2015 und 2017 zwei jesidische Mädchen im Alter von fünf und zwölf Jahren versklavt, misshandelt und sexuell missbraucht.
Die Taten im Herrschaftsgebiet des IS
Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft und des Gerichts hielten sich die Angeklagten im Herrschaftsgebiet der Terrormiliz Islamischer Staat im Irak und in Syrien auf. Zunächst machten sie ein fünfjähriges jesidisches Mädchen zu ihrer Sklavin, später geriet auch ein zwölfjähriges Mädchen in ihre Gewalt. Die Kinder gehörten zur religiösen Minderheit der Jesiden, gegen die der IS ab 2014 einen Völkermord verübte. Tausende Jesiden wurden ermordet, Frauen und Mädchen verschleppt und versklavt.
Misshandlungen und sexuelle Gewalt
Die beiden Opfer mussten für das Paar arbeiten, den Haushalt führen und wurden nach der Ideologie der Terrororganisation indoktriniert. Twana H. S. vergewaltigte beide Mädchen mehrfach. Seine Ehefrau Asia R. A. unterstützte die Taten, indem sie ein Zimmer vorbereitete und eines der Mädchen vor den Übergriffen schminkte. Darüber hinaus schlug der Mann das ältere Mädchen unter anderem mit einem Besenstiel. Die Frau verbrühte die Hand der jüngeren Gefangenen mit heißem Wasser. Beide Mädchen mussten mehrfach zur Strafe längere Zeit auf einem Bein stehen.
Flucht und Festnahme
Als die Terrormiliz Ende 2017 immer weiter zurückgedrängt wurde und ihre Gebiete verlor, flohen die Angeklagten aus Syrien. Die beiden Mädchen ließen sie jedoch nicht frei, sondern gaben sie an andere IS-Mitglieder weiter. Erst Jahre später wurden die mutmaßlichen Täter in Deutschland gefasst. Im April 2024 nahmen Ermittler die Frau in Regensburg und den Mann im Landkreis Roth fest. Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Urteil und Bedeutung
Nach einem rund eineinhalb Jahre dauernden Prozess folgte das Oberlandesgericht München nun der Anklage in den wesentlichen Punkten. Für die beiden Opfer ist das Urteil ein spätes Ende eines Verfahrens, das die unfassbaren Verbrechen des IS an jesidischen Kindern noch einmal vor Gericht sichtbar gemacht hat. Der Verteidiger von Asia R. A., Shervin Ameri, hatte zuvor behauptet: „Sie ist zwangsverheiratet worden, hatte mit dem IS nie etwas zu tun.“ Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht.



