Verfassungsrechtlerin: Leihmutterschaftsverbot verstößt gegen Grundgesetz
Leihmutterschaftsverbot verfassungswidrig? Brosius-Gersdorf fordert Legalisierung

Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf spricht sich für eine Legalisierung von Leihmutterschaften in Deutschland aus. Das geltende Verbot sei „dann paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein“, sagte die ehemalige Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.“

Spahn-Fall entfacht Debatte neu

Der bisherige Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) und sein Ehemann hatten vergangene Woche öffentlich gemacht, dass sie Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes geworden sind. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten. Die CDU hatte erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird. Als Konsequenz aus der Debatte um die Geburt seines Sohnes durch eine Leihmutter trat Spahn am Wochenende als Fraktionschef zurück.

Brosius-Gersdorf betonte, der Staat müsse zwar Regelungen schaffen, die sicherstellten, dass Frauen über die medizinischen und psychosozialen Risiken einer Leihmutterschaft aufgeklärt würden. „Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.“ Das dürfe er schließlich auch in anderen Bereichen nicht: Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken, auf Hochrisikosport. „Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren“, sagte die Juristin.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Kritik an der Unions-Position

Brosius-Gersdorf kritisierte in dem Zusammenhang die Haltung von CDU und CSU scharf. „Die Position der Union zur Leihmutterschaft ist von einem Menschenbild geprägt, das nicht dem Grundgesetz entspricht.“ Die Christdemokraten sprächen mit dem Verbot der Leihmutterschaft und auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. „Die Union will einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potentielle Leihmütter gut ist. Unser Grundgesetz ist aber eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht.“

Den Rücktritt von Jens Spahn bezeichnete die Verfassungsrechtlerin als „konsequent“. Dass er sich vor dem Hintergrund, selbst eine Leihmutter in den USA in Anspruch genommen zu haben, nicht von der Position der Union öffentlich distanziert habe, nannte sie „doppelbödig und politisch unglaubwürdig“. Es sei „wirklich schade, dass Herr Spahn nicht die Kraft und den Mut aufgebracht hat, seine Haltung zur Leihmutterschaft nun öffentlich zu korrigieren“. Brosius-Gersdorf verteidigte jedoch grundsätzlich die Entscheidung Spahns und seines Ehemanns, für ihren Kinderwunsch den Weg über die USA gegangen zu sein. „Mein erster Gedanke war: Ich freue mich für Jens Spahn und seinen Ehemann, dass sie Eltern geworden sind“, sagte sie. „Mich hat es auch nicht überrascht, dass die beiden dafür eine Leihmutter im Ausland in Anspruch genommen haben. Das ist nun mal für homosexuelle Paare der einzige Weg, um eine eigene Familie zu gründen.“

Regelungen in den USA als Vorbild?

In den USA und anderen Ländern gebe es für die Leihmutterschaft strenge Voraussetzungen, zum Beispiel die Bedingung, dass die betroffenen Frauen keine Schulden haben und dass sie berufstätig sind. „Diese und weitere Vorkehrungen schützen vor Zwang und Ausbeutung. Warum sollte das nicht auch in Deutschland möglich sein?“, fragte die Juristin. Dass ihre geplante Wahl zur Verfassungsrichterin vor einem Jahr am Widerstand der Union gescheitert war, nimmt Brosius-Gersdorf Spahn nicht mehr übel. „Er hat sich dafür entschuldigt, wie die Richterwahl gelaufen ist“, sagte sie. „Das muss man anerkennen, andere Menschen haben das nicht vermocht.“

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration