Nach einer Serie von Messerangriffen in Berlin am vergangenen Wochenende hat CDU-Spitzenkandidat Kai Evers eine Verschärfung des Strafrechts gefordert. Er unterstützt damit einen Vorschlag von Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die bereits strengere Regeln für den Umgang mit Messern in der Öffentlichkeit angekündigt hatte. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) geht noch weiter und verlangt ein generelles Verbot des Führens von Messern im öffentlichen Raum.
Hintergrund der Forderungen
Laut Polizeiangaben gab es am Freitag- und Samstagabend in verschiedenen Bezirken Berlins insgesamt fünf Messerangriffe, bei denen vier Menschen verletzt wurden. Die Täter konnten in drei Fällen vorläufig festgenommen werden. Die Vorfälle haben eine Debatte über die Sicherheitslage in der Hauptstadt neu entfacht. „Die wiederholten Messerattacken zeigen, dass wir dringend handeln müssen. Spürbare Strafen sind notwendig, um potenzielle Täter abzuschrecken“, erklärte Evers gegenüber der Berliner Morgenpost.
Forderungen der Polizeigewerkschaft
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert ein generelles Verbot von Messern im öffentlichen Raum. „Messer gehören nicht in die Taschen von Passanten, sondern in die Küche oder auf den Handwerksgürtel. Ein generelles Verbot würde die Arbeit der Polizei erleichtern und die Sicherheit für alle erhöhen“, sagte GdP-Landeschef Jörg Radek. Er verwies auf erfolgreiche Modelle in anderen europäischen Ländern, wo solche Verbote bereits zu einem Rückgang von Messerangriffen geführt hätten.
Reaktionen aus der Politik
Innensenatorin Spranger zeigte sich offen für eine Verschärfung der Waffengesetze, betonte jedoch, dass ein generelles Messerverbot rechtlich schwierig umzusetzen sei. „Wir prüfen derzeit, welche Maßnahmen im Rahmen des bestehenden Rechts möglich sind. Ein vollständiges Verbot müsste auf Bundesebene geregelt werden“, so Spranger. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus signalisierte Gesprächsbereitschaft, während die Grünen vor übereilten Symbolgesetzen warnten. Die FDP lehnte ein pauschales Verbot ab und plädierte stattdessen für mehr Polizeipräsenz an Brennpunkten.
Aktuelle Rechtslage
Bislang ist das Führen von Messern in der Öffentlichkeit in Deutschland nicht generell verboten. Die Waffengesetze regeln lediglich das Mitführen von Waffen wie Schusswaffen oder Springmessern. Ein Verbot von Alltagsmessern mit einer Klingenlänge unter 12 Zentimetern besteht nicht. Die CDU-Fraktion im Bundestag hat bereits einen Antrag eingebracht, der eine Verschärfung des Waffenrechts vorsieht, insbesondere ein Verbot von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über sechs Zentimetern.
Auswirkungen auf die Sicherheitsdebatte
Die Messerangriffe in Berlin haben die Diskussion um innere Sicherheit im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl im Herbst neu entfacht. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa sehen 68 Prozent der Berliner die Sicherheitslage als „eher schlecht“ oder „sehr schlecht“ an. Die CDU unter Evers versucht, das Thema zu besetzen und fordert neben schärferen Strafen auch mehr Videoüberwachung und eine Aufstockung der Polizei. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) warnte vor populistischen Forderungen und verwies auf die bereits eingeleiteten Maßnahmen wie die Einrichtung von Waffenverbotszonen.



