Am Dienstagmorgen kam es vor dem Akropolis-Museum in Athen zu einer Messerattacke auf zwei US-amerikanische Touristen. Eine Frau und ihr Ehemann wurden verletzt, als ein Angreifer auf sie einstach. Der Täter, ein etwa 55-jähriger obdachloser Grieche, war der Polizei bereits bekannt und galt als psychisch schwer krank.
Hergang der Tat
Kurz nach 8 Uhr morgens warteten Dutzende Touristen vor dem noch geschlossenen Eingang des Akropolis-Museums. Ein bärtiger Mann in abgetragener Kleidung näherte sich der Menschenmenge mit einem Messer in der Hand. Eine Frau alarmierte sofort die Polizei über den Notruf. Die Beamten, die in der Umgebung der Akropolis ständig präsent sind, trafen zwar schnell ein, doch der Täter handelte schneller: Er stach einer Touristin von hinten in den Arm. Ihr Ehemann versuchte sie zu schützen und wurde ebenfalls mit dem Messer verletzt. Rettungskräfte brachten beide in ein Krankenhaus.
Verletzungen und Opfer
Die Frau erlitt leichte Verletzungen, während ihr Mann schwer verletzt wurde. Nach Angaben der Ärzte schwebte er am Dienstagmittag jedoch nicht mehr in Lebensgefahr. Bei den Opfern handelt es sich um US-Staatsbürger griechischer Abstammung, die zum Urlaub nach Griechenland gekommen waren.
Festnahme des Täters
Die Polizei leitete unmittelbar nach der Tat eine Großfahndung ein und nahm den Verdächtigen wenig später unweit des Tatorts fest. Die mutmaßliche Tatwaffe hatte er noch bei sich. Nach Angaben der Behörden handelt es sich um einen etwa 55 Jahre alten obdachlosen Griechen, der der Polizei bereits bekannt war. Er war in der Vergangenheit mehrfach festgenommen worden, unter anderem im Jahr 2019, als er auf dem Athener Syntagma-Platz Passanten mit einem Messer bedrohte.
Psychische Erkrankung und frühere Vorfälle
Der Mann gilt als psychisch schwer krank. Ein Gericht hatte bereits 2022 seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Die Maßnahme wurde jedoch nie vollzogen, weil der Mann nach Angaben der Polizei nicht aufgefunden werden konnte. Der Vorfall wirft erneut Fragen nach der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter auf.



