OVG: Punk-Protestcamp auf Sylt darf stattfinden – Kreis unterliegt
Punk-Protestcamp auf Sylt: OVG gibt grünes Licht

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat endgültig den Weg für das Punk-Protestcamp auf Sylt freigemacht. Wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, ist der Beschluss unanfechtbar: „Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar – das Protestcamp kann stattfinden.“ Der Kreis Nordfriesland war mit seiner Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts gescheitert.

Juristisches Tauziehen beendet

Das Punk-Protestcamp auf der Festwiese in Tinnum war am Montag, dem 20. Juli, gestartet und sollte bis zum 16. August dauern. Der Kreis Nordfriesland hatte versucht, das Camp zu verhindern. Bereits am Freitagabend wies das OVG die Beschwerde des Kreises zurück. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht mit einem Beschluss die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Feststellungsbescheid wiederhergestellt – das Camp durfte vorläufig stattfinden. Der Kreis legte dagegen Beschwerde ein, die nun abgewiesen wurde.

OVG: Meinungsbildung steht im Vordergrund

Der Kreis Nordfriesland argumentierte in seiner Beschwerde, das Verwaltungsgericht habe eine fehlerhafte Gewichtung vorgenommen und Erfahrungswerte aus den Vorjahren nicht ausreichend berücksichtigt. In der Vergangenheit habe es sich bei dem Camp um eine überwiegende Spaßveranstaltung gehandelt, der Versammlungscharakter sei nicht auf seine Ernsthaftigkeit geprüft worden. Diese Einschätzung teilte das OVG nicht. Protestcamps seien gemischte Veranstaltungen, die auch Elemente der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung enthielten. Maßgeblich sei die Erklärung des Veranstalters bei der Anmeldung oder in Kooperationsgesprächen. Im Zweifel sei von einer geschützten Versammlung auszugehen, angesichts des hohen Ranges der Versammlungsfreiheit.

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Bei dem Protestcamp auf Sylt stünden die Meinungsbildung und Meinungsäußerung nach Auffassung des OVG im Vordergrund. Dies zeige bereits der Titel der Versammlung: „Normalize revolution, 28 Tage und Nächte Dauerprotest auf der Festwiese Tinnum: Gemeinsamer Kampf für eine hierarchiefreie, grundbesitzfreie und klimagerechte solidarische Gesellschaft und gegen die Unterdrückung marginalisierter Gruppen, den weltweiten Rechtsruck, Kriegstreiberei und die Gentrifizierung der Insel Sylt! Recht auf Stadt und Recht auf Wiese! Küche für alle statt Kaviar für Bonzen!“ Zudem seien mehrere Aufzüge mit Start auf der Festwiese geplant. Die Festwiese sei als „bewusster Gegenentwurf zu den Anwesen der ‚Schönen und Reichen‘ gewählt“ und erhalte damit die Funktion einer zentralen Ausdrucksform.

Hintergrund des Streits

Der Kreis Nordfriesland hatte das Camp in diesem Jahr stoppen wollen. Die Veranstalter und das Verwaltungsgericht sahen das anders. Das OVG bestätigte nun die Linie des Verwaltungsgerichts. Damit ist das juristische Tauziehen um das Protestcamp vorerst beendet. Das Camp kann wie geplant bis zum 16. August stattfinden.

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