Urteil gegen 43-jährigen Häftling
Nach dem gewaltsamen Tod eines Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Straubing ist ein Mithäftling zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 43-Jährige attackierte sein Opfer Ende 2024 in dessen Zelle mit Faustschlägen und Fußtritten. Das Opfer fiel ins Koma und starb Anfang 2026 in einem Krankenhaus. Die Richter sprachen den Angeklagten des Mordes aus Habgier schuldig und stellten die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Tatablauf und Motiv
Nach Überzeugung der Richter betrat der Angeklagte morgens nach dem Aufschließen die Zelle seines Mithäftlings und schloss die Tür hinter sich. Dann soll er mit Faustschlägen auf sein Opfer losgegangen sein, das zu Boden ging und mit dem Hinterkopf gegen den Heizkörper stieß. Danach versetzte ihm der 43 Jahre alte Albaner mindestens zwei Fußtritte gegen den Kopf und verließ die Zelle. Ein weiterer Häftling entdeckte den Schwerverletzten etwa drei Minuten später. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo es in ein Koma fiel, aus dem es nicht mehr erwachte. Motiv der Tat war ein Tattoo, das der Albaner sich von seinem Mithäftling hatte stechen lassen, und für das er diesem noch Geld schuldete.
Vorgeschichte des Täters
Der Angreifer saß bereits eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes ab, zu der ihn das Landgericht München I verurteilt hatte, nachdem er 2021 seine Ex-Freundin mit zahlreichen Messerstichen niedergestochen hatte. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



