Mordprozess Fabian: Gericht lehnt Ausschluss der Öffentlichkeit ab
Mordprozess Fabian: Kein Ausschluss der Öffentlichkeit

Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow hat das Landgericht Rostock einen Antrag der Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Präsentation des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Richter Holger Schütt begründete die Entscheidung damit, dass die Bilder vom stark verbrannten Leichnam des Jungen bereits in vorherigen Verhandlungstagen gezeigt wurden und somit der Öffentlichkeit bekannt seien. Zwar bestehe postmortal ein schutzwürdiges Interesse, dieses werde jedoch durch die erneute Inaugenscheinnahme nur geringfügig verletzt.

Staatsanwaltschaft plädierte für öffentliche Beweisaufnahme

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass die Art und Weise der Tötung für die Einordnung der Spurenlage essenziell sei und daher in öffentlicher Beweisaufnahme erfolgen müsse. Die Anwältin der Mutter, die als Nebenklägerin auftritt, verwies hingegen auf das postmortale Persönlichkeitsrecht als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde. Das Interesse der Öffentlichkeit müsse dahinter zurücktreten, so ihre Argumentation.

Gutachter: Sechs Messerstiche führten zum Tod

Der rechtsmedizinische Gutachter präsentierte anschließend die Obduktionsergebnisse. Demnach verblutete der Junge infolge von sechs Messerstichen. Es gab keine Anzeichen für Abwehrverletzungen. Bei der Tatwaffe handelt es sich vermutlich um ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge von 10 bis 15 Zentimetern und einer Breite von etwa zwei Zentimetern. Die gerichtliche Sektion am 15. Oktober wurde durch die postmortale Hitzeschädigung erheblich erschwert, da der Leichnam nach der Tat angezündet worden war.

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Wie die „Bild“ berichtet, wurden während der Präsentation Bilder gezeigt, die für Anwesende nur schwer erträglich waren. Am Nachmittag soll ein Brandsachverständiger gehört werden. Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden. Fabian war laut Anklage am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet worden. Eine 30-jährige Frau ist wegen Mordes angeklagt und schweigt bislang zu den Vorwürfen.

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