Neonazi im Knast getötet: Opfer war selbst Mörder – Täter lacht vor Gericht
Neonazi im Knast getötet: Opfer war selbst Mörder

Ein spektakulärer Fall erschüttert die deutsche Justiz: Im Hochsicherheitsgefängnis wurde ein verurteilter Neonazi getötet – von einem Mithäftling, der selbst wegen Mordes einsaß. Der mutmaßliche Täter Alban H. (Name geändert) erschien lachend vor Gericht, denn ihm droht zwar lebenslange Haft, doch die Strafe kann ihm nichts anhaben: Er sitzt bereits lebenslang wegen eines früheren Mordes.

Opfer war selbst ein Mörder – Tattoo löste Tat aus

Das Opfer, ein 34-jähriger Neonazi, war wegen Mordes verurteilt. Auslöser der Tat war offenbar ein Schlangen-Tattoo, das der Getötete trug. Dieses Symbol wird in der Gefängnisszene als Provokation gedeutet. Alban H. soll den Mann daraufhin in seiner Zelle angegriffen und mit einem selbst gebastelten Messer getötet haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Alban H. heimtückischen Mord vor. Er habe das Opfer überrascht und wehrlos gemacht. Die Tat geschah im Mai 2026 in der Justizvollzugsanstalt Celle. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht unbeeindruckt: „Ich habe getan, was getan werden musste“, soll er gesagt haben.

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Überwachungskameras und Zeugen belasten Angeklagten

Die Beweislage ist erdrückend. Überwachungskameras im Gefängnisflur zeigen, wie Alban H. zur Zelle des Opfers geht und diese betritt. Kurz darauf ist ein Kampf zu hören. Zeugen, darunter andere Häftlinge, bestätigen, dass Alban H. blutverschmiert aus der Zelle kam. Zudem belastet ihn ein vermeintliches Geständnis bei einer Urinkontrolle: Er soll gegenüber einem Vollzugsbeamten gesagt haben: „Den habe ich fertiggemacht.“

Der Verteidiger von Alban H. bestreitet die Vorwürfe. Er argumentiert, sein Mandant habe in Notwehr gehandelt. Das Opfer habe ihn zuvor bedroht und angegriffen. Allerdings gibt es keine Hinweise auf einen vorherigen Konflikt zwischen den beiden.

Warum die Strafe dem Täter nichts anhaben kann

Alban H. sitzt bereits seit 2018 wegen Mordes in Haft – damals tötete er einen Mann aus Eifersucht. Das Urteil: lebenslang. Selbst wenn er nun erneut zu lebenslanger Haft verurteilt wird, ändert sich an seiner Haftsituation nichts. Die Sicherungsverwahrung könnte jedoch verlängert werden.

Der Fall wirft Fragen zur Sicherheit in deutschen Gefängnissen auf. Wie konnte es zu einer solchen Bluttat kommen, obwohl beide Häftlinge als gewaltbereit galten? Die Justizbehörden prüfen derzeit, ob es Versäumnisse gab. Das Urteil wird für September 2026 erwartet.

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